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Gesetz zur Cannabis-Legalisierung – ein bürokratischer Wahnwitz

Kommentar Von Richard Mayr
21.02.2024

Deutschland steht vor der Freigabe von Cannabis. Doch die Regeln sind viel zu kompliziert. Und mit guter Prävention haben sie nichts zu tun. Im Gegenteil.

Die Bundesregierung gibt Cannabis frei – mit viel Wenn und noch mehr Aber. Wer meint, dass ab April wie in den Niederlanden die Coffee-Shops aus dem Boden sprießen und Millionen potenzielle Kunden in Deutschland mit Gras, Hasch und Co. versorgen, sieht sich jedenfalls getäuscht. Die Ampelkoalition, die ständig betont, dass Bürokratie abgebaut werden soll, legt ein Gesetz vor, das ein Musterbeispiel für mehr Bürokratie geworden ist. Und man fragt sich: Was soll das eigentlich?

Für Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahre wird der THC-Gehalt streng reguliert

Eigenanbau ja, aber bitte nur drei Pflanzen. Cannabis ja, aber bitte nur 25 Gramm pro Person. Es soll Anbauvereinigungen geben, die dürfen aber nur begrenzte Mengen weitergeben, unter anderem sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahre dürfen pro Monat höchstens 30 Gramm erhalten, dazu darf deren Stoff nur einen THC-Gehalt von zehn Prozent betragen. Den Papierkram vor Ort erledigt man besser nüchtern.

Wer den legalen Stoff bekommen hat und konsumieren möchte, hat ebenfalls ein paar Sachen zu beachten. Kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren – könnte auf einer Party schwierig werden. Kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr; kein Konsum in einem Abstand von bis zu 100 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie kein Konsum in öffentlich zugänglichen Sportstätten. Dagegen klingen die Abstandsregeln für Windräder in Bayern ja geradezu banal. 

Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung sollte staatliche Behörden entlasten

Eigentlich sollte die Cannabis-Legalisierung die staatlichen Behörden wie Polizei und Gerichte entlasten. Und jetzt? Darf man bald vor Gericht darüber diskutieren, ob die 100 Meter zum Eingangsbereich einer Schule in Luftlinie oder tatsächlich gemessen werden. Man möchte gar nicht wissen, ob sogar zusätzliche Stellen geschaffen werden müssen in den Ländern, die für die Kontrolle dann zuständig sein sollen. 

Gleichzeitig geht von diesem Gesetz trotz aller Einschränkungen ein Signal aus. Cannabis ist leichter zu bekommen. Der Konsum wird dadurch wachsen. Eine fatale Drogenpolitik, wenn die Prävention lediglich durch Warnhinweise geschehen soll. Denn Deutschland berauscht sich gern. Da reicht ein Blick auf den Alkohol, die Volksdroge Nummer eins. Europaweit rangiert das Land bei den 15- und 16-Jährigen weit vorne. Nur die Dänen lagen in einem Vergleich aus dem Jahr 2019 noch vor Deutschland. Das Schlusslicht war übrigens Island.

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Deutschland sollte sich Islands Drogenpolitik zum Vorbild nehmen

Geschafft hat Island das durch eine konsequente Drogenpolitik, die die gesamte Gesellschaft in die Pflicht nahm. In den späten 1980er-Jahren war Islands Jugend so trinkfreudig wie die deutsche und zu einem gesellschaftlichen Problem geworden. Ein Mix aus Maßnahmen leitete die Trendwende ein. Der Zugang zu Alkohol wurde erschwert, Werbung verboten, Eltern über Schulen in die Pflicht genommen, etwa ihren Nachwuchs spätabends nicht mehr aus dem Haus zu lassen und mehr Zeit mit ihm zu verbringen.

Außerdem wurden die Freizeitangebote für Jugendliche massiv ausgebaut, der Besuch von Theatergruppen und Sportvereinen unterstützt. Der Erfolg war durchschlagend. Die Idee dahinter: die Jugendlichen in eine Verfassung zu bringen, Glück und Erfüllung aus sich selbst heraus zu schaffen. 

Island hat erkannt, dass Drogen ein gesellschaftliches Phänomen und Problem sind und die richtigen Schlüsse gezogen. Die beste Prävention ist Pädagogik. Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung in Deutschland schlägt den entgegengesetzten Weg ein.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

22.02.2024

Die Grenzwerte fürs Autofahren dürften dabei noch das größte Problem werden, denn es gibt bisher keinerlei Erkenntnisse darüber.
Je nach Ausgang einer solchen Entscheidung haben vermutlich Patienten die es auf Rezept bekommen und dann auch noch auf dem Land wohnen die Arschkarte gezogen.
Vielleicht sollte bei denen getestet werden die es dauerhaft als Medikament bekommen wo die Grenzen liegen könnten, bei den derzeitig gültigen ging es immer nur um ob oder ob nicht wegen einer Straftat. Fällt die weg haben Exekutive und die Patienten ein großes Problem ohne klare Regelungen, oder auch nur eine Seite durch zu enge Grenzen.
Ein Genussraucher kann sich auf die bisher empfohlenen 24 Stunden Fahrpause evtl. noch einstellen Patienten die es täglich nehmen ist das schlicht nicht möglich.

22.02.2024

"Die Grenzwerte fürs Autofahren dürften dabei noch das größte Problem werden, denn es gibt bisher keinerlei Erkenntnisse darüber."
Mensch, wenn es doch Länder gäbe die Cannabis legalisiert haben und wo man so etwas nachlesen könnte?
Oh, die gibt es - in Kanada sind das 2-5ng/100ml Blut.
Deutschland ist da mit einem 1ng Vorschlag drunter und in Norwegen darf man trotz Verbot 9ng haben.

22.02.2024

#Martin G.
Eben, es gibt nichts einheitliches, fast alle haben andere Grenzen und die 1ng wurden ja nur zur Entdeckung einer Straftat eingeführt, die haben mit Fahrtüchtigkeit rein gar nichts zu tun.
Weswegen ich dafür plädiere es bei dem Patientenpotential zu testen um einerseits besser einschätzen zu können und andererseits zumindest den meisten dieser ihre Befürchtungen zu nehmen.
Wer es medizinisch täglich benutzt hat völlig andere Werte auf Dauer wie jemand der am Vorabend mal gezogen hat, ganz abgesehen davon, dass wenn jemand längere Zeit viel konsumiert dann monatelang nicht mehr dann abnimmt, der hat einiges im Blut zwar nachweisbar aber völlig wirkungslos.

22.02.2024

Ein gutes Beispiel für den Abbau der Bürokratie - da gelingt in Deutschland eher die Quadratur des Kreises.

21.02.2024

Der Autor ist leider sehr enttäuschend.
Was ist ihm denn lieber? Verbotspolitik? Unmündige Bürger?
Gesoffen werden darf in Deutschland - da sagt niemand was - aber wenn man kifft, dann ist das nicht in Ordnung?
Ehrlich gesagt ist Deutschland nüchtern sehr schwere Kost...

22.02.2024

Ja, konsumiert werden darf Alkohol, zugleich dürfen auch Krankenkassen und Rentenversicherer die Folgen tragen.
Hätte ich nicht Leute gesehen die zwar vom Kiffen nicht blöd geworden sind, leider sind diese aber auch nie richtig schlau geworden.

22.02.2024

Es gibt immer Menschen die es übertreiben. Ob mit Alkohol oder mit Cannabis macht da keinen Unterschied... Warum also das eine erlauben und das andere nicht?

21.02.2024

"Der Konsum wird dadurch wachsen."
Eine steile These, der Faktenfuchs vom BR sieht es differenzierter:
"Die bisherige Forschung zeigt: Eine Legalisierung von Cannabis führt nicht automatisch zu mehr Konsum. Einen einfachen allgemeinen Zusammenhang zwischen Gesetzesänderungen und der Verbreitung von Cannabis gibt es laut Stand der Forschung nicht."

Die Abstandsregeln die der Autor als Bürokratiemonster ausmacht sind zwar zahlreich, aber nachvollziehbar - oder wäre es besser diese analog zum Alkohol zu machen? Das wäre sicher auch wieder nicht recht.

Die Freigabe ist ja genau deshalb so kompliziert weil auf EU und Bundesebene eine "einfache" Freigabe wie in den USA oder Kanada rechtlich nur sehr kompliziert möglich ist oder gar unmöglich.

Der Autor zeigt auch keine wirkliche Alternative auf, außer dem Verweis auf Island. Da wird aber mit Blick auf Alkohol ähnliches rechtlich geregelt wie hier bei Kannabis: Erschwerter Zugang und keine Werbung z. B.

Die Alternative zu dieser "bürokratischen" Legalisierung ist die "unbürokratische" Verbotspolitik. Die ist aber nicht erfolgreich.