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  3. Energie: So will die Regierung Abzocke bei Energiepreisen verhindern

Energie
04.12.2022

So will die Regierung Abzocke bei Energiepreisen verhindern

Viele Energiekonzerne verschicken derzeit Briefe an ihre Kundinnen und Kunden, in denen sie Preissteigerungen ankündigen. Doch nicht alle davon sind begründet.
Foto: Sina Schuldt, dpa

Versorger dürfen ihre Tarife nur dann erhöhen, wenn sie die Gründe dafür beweisen können. Belegt werden muss das gegenüber dem Bundeskartellamt.

Die Briefe, die aktuell in vielen Haushalten eintreffen, gehören zu den unbeliebtesten in der Weihnachtszeit: Anbieter von Strom und Gas verkünden darin, dass sie zum Jahreswechsel ihre Preise erhöhen - und das massiv. Für viele Kundinnen und Kunden ist es nicht der erste Aufschlag seit Beginn der Krise, umso schmerzhafter ist der Verdacht, dass nicht jede Preiserhöhung tatsächlich durch höhere Beschaffungskosten gerechtfertigt ist. Diese Befürchtung hat auch die Bundesregierung und will per Gesetz überhöhte Tarifforderungen ausbremsen. SPD, FDP und Grüne haben zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die verhindern sollen, dass Strom- und Gasanbieter die Gunst der Stunde nutzen. Nur wer nachweisen kann, dass die Anhebungen gerechtfertigt sind, darf sie auch erheben. Belegt werden muss das gegenüber dem Bundeskartellamt. Damit könnten viele bereits beschlossene Preissteigerungen hinfällig sein. 

„Damit die Strom- und Gaspreisbremsen nicht für sachgrundlose Preiserhöhungen missbraucht werden, schaffen wir gesetzliche Regelungen gegen Missbrauch“, sagt Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, unserer Redaktion. In einem Gesetzentwurf, der in den Bundestag eingebracht wurde, heißt es, dass Preiserhöhungen bis Ende 2023 verboten sein sollen - es sei denn, der Versorger weist nach, „dass die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist“. Zwar ist damit nicht jede Erhöhung automatisch illegal, doch in einigen Fällen liegt zumindest die Vermutung nahe. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat jüngst einen Blick auf die Lage in NRW geworfen. Das Ergebnis: Der niedrigste Grundversorgertarif kostete im November 5,98 Cent pro Kilowattstunde Gas, der höchste dagegen 28,08 Cent. Ein Preisunterschied, der so kaum zu erklären und zu rechtfertigen sei - und zumindest Fragen aufwerfe. 

So reagiert die Energiebranche auf das Vorhaben der Regierung

Eine entscheidende Rolle im Kampf gegen Abzocke wird dem Bundeskartellamt zufallen. Hier soll eine Beweislast-Umkehr eingeführt werden: Nicht das Amt muss beweisen, dass ein Missbrauch vorliegt, sondern das Unternehmen, dass dies nicht der Fall ist. Das Kartellamt soll Versorger verpflichten können, missbräuchliches Handeln abzustellen oder Geldstrafen zu zahlen.

Die Energiebranche stellt sich hinter die geplanten Regeln der Regierung. „Es darf nicht passieren, dass einzelne Unternehmen die Krise ausnutzen“, sagte die Chefin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae. Sichergestellt sein müsse aber, „dass angemessene und nach den allgemeinen Regeln zulässige Anpassungen weiterhin möglich sind“. Dazu sehe man allerdings in den Entwürfen keinen Widerspruch. 

Das Bundeswirtschaftsministerium rät allen Kundinnen und Kunden, sich bei Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung einer erhobenen Forderung an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen zu wenden oder anderweitig rechtliche Beratung zu suchen. Das geplante „Missbrauchsverbot" bei den Preisbremsen zielt auf die Arbeitspreise, also die Cent pro Kilowattstunde, die sich je nach Verbrauch in der Jahresrechnung niederschlagen.

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CDU fordert strikte Kontrolle für den Einsatz staatlicher Gelder

Unterstützung findet das Vorhaben in der Union. „Die schwarzen Schafe unter den Energieversorgern dürfen sich keine goldene Nase verdienen nach dem Motto: Der Staat zahlt ja mit den Preisbremsen 80 Prozent der Erhöhung, die Kunden werden den Aufschlag auf ihre verbleibenden 20 Prozent schon irgendwie schlucken - wir schlagen zu!“, warnt Andreas Jung, stellvertretender CDU-Bundesvorsitzender und Sprecher der Unionsfraktion für Klimaschutz und Energie. „Das ist unanständig gegenüber Kunden und Staat und diskreditiert alle seriösen Versorger, die lediglich Kostensteigerungen aufschlagen.“ Aufschläge seien nur so weit akzeptabel, wie Kosten wirklich gestiegen seien. Für die Gas- und Strompreisbremse würden immerhin vonseiten des Staates Milliardensummen eingesetzt, um angesichts der Explosion der Energiekosten Bürgern und Betrieben durch die Krise zu helfen. „Diese Mittel sollen genau diese Aufschläge abfedern, nicht aber die Bilanzen von Versorgern aufbessern“, mahnt Jung. Durch den Staatseingriff mittels der Preisbremsen werde der Markt in der Krise weitgehend ausgehebelt. Das erfordere eine striktere Kontrolle.

Allerdings müsse die Bundesregierung sicherstellen, dass alle Prüffälle dann auch beschleunigt entschieden werden. „Alle Beteiligten brauchen schnell Klarheit, ob eine beanstandete Preiserhöhung zulässig ist oder nicht“, sagt der CDU-Politiker unserer Redaktion. „Wenn sich die Verfahren erst einmal türmen, ist es zu spät dafür. Das muss jetzt vorbereitet werden, sonst droht Chaos.”

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