Der Bundestag hat am Freitag ein sogenanntes Sondervermögen, das mit 200 Milliarden Euro an Krediten gefüllt werden soll, genehmigt. Ein solcher Beschluss ist nur in außergewöhnlichen Notsituationen möglich.
Parlament erlaubt seit Corona-Krise wiederholt hohe Kredite
Die Schuldenbremse, die im Grundgesetz verankert ist, schreibt vor, dass der Bundeshaushalt ohne größere Kredite auskommen soll. Allerdings gibt es einen Spielraum von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung. In konjunkturell schlechten Zeiten dürfen noch etwas mehr Schulden gemacht werden. Doch auch diese Summe wird für die von der Bundesregierung geplanten Energiepreisbremsen voraussichtlich nicht ausreichen.
Das Parlament hat seit Beginn der Corona-Krise 2019 mehrmals hohe Kredite erlaubt. Zunächst ging es um Corona-Hilfen für Unternehmen und Bürger, inzwischen dagegen um die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine mit explodierten Energiepreisen und hoher Inflation.
Geld soll zur Finanzierung der Energiepreisbremse genutzt werden
Bis 2024 soll das Geld zur Finanzierung der Energiepreisbremse und von Unternehmenshilfen wegen der hohen Energiekosten genutzt werden. Doch wie genau die gestiegenen Preise für Gas und Strom gedrückt werden sollen, ist noch unklar.
Eine von der Regierung eingesetzte Kommission hat beim Gas vorgeschlagen, dass der Bund zunächst die Dezember-Rechnungen übernimmt. Eine Preisobergrenze für ein Grundkontingent von 80 Prozent des üblichen Verbrauchs könnte dann ab März gelten. Auch beim Strom ist ein solches vergünstigtes Basiskontingent im Gespräch. Damit will die Bundesregierung sichergehen, dass trotz des günstigeren Preises Energie gespart wird. (mit dpa)