
Telefonische Krankschreibung nur noch bis Freitag möglich

Damit unnötige Kontakte und volle Wartezimmer vermieden werden, wurde während der Corona-Pandemie die telefonische Krankschreibung eingeführt. Am Freitag endet die Sonderregelung.

Um während der Corona-Pandemie unnötige Kontakte und volle Wartezimmer zu vermeiden, wurde die telefonische Krankschreibung eingeführt. Zum Ende des Monats endet die Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen angesichts der aktuellen Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI).
Die Krankschreibung per Telefon habe ihre Funktion während der Pandemie erfüllt – als "einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden", sagte der Vorsitzende des Bundesausschusses, Josef Hecken, der Deutschen Presse-Agentur. Man behalte die Risikobewertung des RKI aber im Auge. Bei Bedarf könne die telefonische Krankschreibung sehr schnell wieder eingeführt werden.
Telefonische Krankschreibung war seit Ende März 2020 möglich
Seit Ende März 2020 war die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsbeschwerden fast durchgehend möglich. Damit sollten unnötige Kontakte reduziert und Infektionen mit dem Coronavirus vermieden werden. Der Gemeinsame Bundesauschuss hatte die Sonderregelung dazu mehrfach verlängert, zuletzt bis 31. März. Anfang Februar stufte das RKI die Risikobewertung für Deutschland von hoch auf moderat herab.
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Hecken gestand, dass der Bundesausschuss im Umgang mit der telefonischen Krankschreibung als Teil des Anti-Corona-Instrumentenkastens das richtige Maß erst habe finden müssen. Ein zwischenzeitlicher Verzicht auf die Regelung angesichts sinkender Fallzahlen bereits im Frühjahr 2020 sei zu optimistisch gewesen und schnell korrigiert worden.
Krankschreibung bei Videosprechstunde möglich
"Ganz unabhängig von der Pandemiesituation können Versicherte eine Krankschreibung auch bei einer Videosprechstunde erhalten – nicht nur bei leichten Atemwegserkrankungen", erläuterte Hecken. Es bestehe bereits ganz regulär die Möglichkeit, dass ein Versicherter nicht bei jeder Erkrankung in die Arztpraxis gehen muss. Voraussetzung sei natürlich, dass die Arbeitsunfähigkeit ohne eine unmittelbare körperliche Untersuchung abgeklärt werden könne. (mit dpa)