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Attest
17.10.2022

Krankmeldung: So funktioniert es richtig

Stifte liegen auf den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arbeitnehmer.
Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

Sie wachen morgens auf und schnell ist klar: An Arbeit ist nicht zu denken. In einem solchen Fall müssen Sie sich krankmelden. Wie das richtig geht, lesen Sie hier.

Mit dem Herbst beginnt auch wieder die Erkältungszeit. Zudem fegt eine neue Corona-Welle über Deutschland. Wer krank ist, sollte sich in der Regel auskurieren und nicht zur Arbeit gehen. Bei einer Krankmeldung gibt es allerdings einige Dinge zu beachten. Hier erfahren Sie, wie und wann Sie sich am besten krankmelden und was es sonst zu beachten gibt.

Wie melde ich mich richtig krank?

Wacht man morgens krank auf, sollte man so früh wie möglich auf der Arbeit Bescheid geben – am besten noch vor Arbeitsbeginn und vor dem Arztbesuch. Dabei ist es wichtig, sich bei der richtigen Stelle zu melden. In der Regel sollte man den Chef oder die Personalabteilung informieren. Ein Telefonat eignet sich grundsätzlich am besten, um sicherzugehen, dass die Krankmeldung auch ankommt. Es gibt allerdings keine Vorschrift, wie man sich krankmelden muss. Grundsätzlich kann die Krankmeldung am ersten Krankheitstag auch per E-Mail, SMS oder WhatsApp erfolgen. In diesem Fall sollte man allerdings eine Antwort fordern, um sicherzugehen, dass die Nachricht angekommen ist.

Was muss meine Krankmeldung beinhalten?

Meldet man sich auf der Arbeit krank, muss man lediglich angeben, dass man sich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage fühlt zu arbeiten. Gut ist es, die ungefähre Dauer der Abwesenheit zu nennen, damit der Arbeitgeber besser planen kann. Woran man erkrankt ist, muss man nicht sagen. Auch auf dem Exemplar der ärzt­lichen Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung für den Chef steht keine Diagnose.

Video: dpa

Wann muss man eine Krankschreibung abgeben?

Die Krankschreibung erhält man vom Arzt in drei Ausfertigungen. Eine ist für den Erkrankten selbst, eine für die Krankenkasse und eine für den Arbeitgeber. Der Durchschlag für den Arbeitgeber muss an dem Arbeits­tag, der auf den dritten Tag der Arbeits­unfähigkeit folgt, beim Arbeitgeber vorliegen. Am einfachsten ist es, ein Foto oder einen Scan der Krankschreibung per Mail zu verschicken.

Wie lange darf man ohne Krankschreibung zu Hause bleiben?

Wie lange man ohne Krankschreibung zu Hause bleiben darf, regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag. Sollte es darin nicht festgelegt sein, gilt das Entgelt­fortzahlungs­gesetz. Demnach darf man ohne ärztliche Krankschreibung drei Tage zu Hause bleiben. Wer länger krank ist, benötigt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt. Doch trotzdem kann der Arbeitgeber auch ohne Begründung vorzeitig eine Krankschreibung fordern.

Darf man trotz Krankmeldung arbeiten?

Auch trotz einer Krankschreibung darf man arbeiten. Fühlt man sich wieder fit, kann man auch wieder arbeiten gehen. Trotzdem sollte man nicht zu vorschnell sein. Wer krank zur Arbeit geht, riskiert, seine Kollegen anzustecken und sich selbst nicht richtig auszukurieren. Der Schutz der gesetzlichen Unfall­versicherung ist grund­sätzlich nicht gefährdet, wenn man krank­geschrieben arbeiten.

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Darf man trotz Krankschreibung rausgehen?

Was während einer Krankschreibung erlaubt ist, hängt von der Erkrankung ab. Man muss Tätigkeiten vermeiden, die eine Genesung behindern. In manchen Fällen ist auch ein Urlaub möglich. In einem solchen Fall sollte man seinen Arbeitgeber aber vorher informieren, damit keine Missverständnisse aufkommen. Bezieht man bereits Krankengeld, muss die Krankenkasse den Urlaub zuvor genehmigen.

Wer zahlt das Gehalt bei einer Krankschreibung?

Der Arbeitgeber bezahlt das Gehalt des Erkrankten sechs Wochen lang weiter. Ist man länger krank, bekommt man anschließend Krankengeld von der Krankenkasse in Höhe von maximal 90 Prozent des täglichen Nettoentgelts inklusive Sonderzah­lungen. Krankengeld gibt es allerdings nur bis zur Beitrags­bemessungs­grenze der gesetzlichen Krankenkasse. Aktuell werden demnach maximal 3386,25 Euro pro Monat ausgezahlt. Wer mehr verdient, bekommt nicht mehr Geld. Die für die Zahlung von Krankengeld entscheidende Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung muss der Krankenkasse inner­halb einer Woche vorliegen.

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