
Wahlrecht wird zum Dauerbrenner vor dem Bundesverfassungsgericht


Das Bundesverfassungsgericht muss sich sowohl mit dem alten als auch mit dem neuen Wahlrecht herumschlagen. Kommt es noch vor der nächsten Wahl zum großen Knall?
So schnell, wie es auf den ersten Blick scheint, ist das höchste deutsche Gericht dann doch nicht. Wenn am Dienstag das Bundesverfassungsgericht die Verhandlung über das Bundestagswahlrecht beginnt, geht es nicht um die heftig umstrittene Reform der Ampel-Koalition, sondern das noch gültige Gesetz aus Zeiten der Großen Koalition. Dennoch könnte das Verfahren Auswirkungen für die Zukunft haben. Denn kippt das Verfassungsgericht die Wahlrechtsreform der Ampel, könnte das alte Gesetz bei der Bundestagswahl 2025 gelten.
Söder und Wissler fordern Steinmeier zum Stopp des neuen Wahlrechts auf
Derzeit bereiten die CSU, die Unionsfraktion, die bayerische Regierung und auch die Linke Verfassungsklagen gegen das Mitte März von SPD, Grünen und FDP beschlossene Wahlrecht vor. Einreichen können sie ihre Beschwerden aber erst im Juni, wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Reform mit seiner Unterschrift formal abgesegnet hat. An Steinmeiers Unterschrift wird trotz manch verfassungsrechtlicher Bedenken nicht gezweifelt, obwohl Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder, ebenso wie die Linken-Vorsitzende Janine Wissler, das Staatsoberhaupt zum Eingreifen aufgefordert hat.
Das letzte Mal verweigerte 2009 der damalige Bundespräsident Horst Köhler vorübergehend die Unterschrift unter das Gesetz gegen Internetsperren, das später aufgehoben wurde. Allerdings heißt es in Berlin, das Bundespräsidialamt plane beim Wahlrecht nur die übliche Prüfung, was nicht auf übermäßig große Bedenken schließen lässt. Wie so oft bliebe es dann den Roten Roben in Karlsruhe vorbehalten, ob das neue Wahlrecht tatsächlich angewendet wird oder nicht.
Umstritten ist vor allem der Wegfall der sogenannten Grundmandatsklausel, die bislang einer Partei bei drei gewonnenen Direktmandaten den Einzug in den Bundestag sichert, selbst wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde landet, wie es bei der Linkspartei 2021 mit 4,9 Prozent der Fall war. Die CSU gewann in 45 von 46 bayerischen Wahlkreisen die Direktmandate und erhielt bundesweit gerechnet 5,2 Prozent der Stimmen.
Bayern würde bei CSU-Pleite viele Abgeordnete im Bundestag verlieren
Würde sie nach dem neuen Wahlrecht unter der Fünf-Prozent-Hürde bleiben, käme kein einziger CSU-Abgeordneter in den Bundestag. Nur drei der 36 Sitze, die die CSU bei Modellrechnungen verlieren würde, blieben bei anderen Parteien in Bayern, der Rest würde auf andere Bundesländer aufgeteilt. Manche Verfassungsrechtler sehen deshalb das föderale Prinzip des Grundgesetzes verletzt, manche zudem das Grundprinzip der Stimmengleichheit, wenn nicht mehr alle Direktmandatsgewinner in den Bundestag einziehen sollen.
Kommt es in Karlsruhe zum großen Knall? Der SPD-Bundestagsabgeordnete Axel Schäfer hatte als Kompromiss jüngst eine Absenkung der Sperr-Hürde auf vier Prozent angeregt, andere Ampel-Politiker schlagen die Möglichkeit einer Listenverbindung für die CSU mit der CDU vor, was die auf Eigenständigkeit stolze bayerische Regierungspartei als „übergriffig“ entschieden abgelehnt hat.
SPD-Chefin erteilt Nachbesserungen am neuen Wahlrecht klare Absage
Auch SPD-Chefin Saskia Esken erteilt allen Änderungen der Ampel-Reform eine klare Absage, bevor über die angekündigten Klagen entschieden ist: „Eine Debatte über Nachbesserungen an dem gerade geänderten Wahlrecht können wir erst dann sinnvoll führen, wenn sich das Verfassungsgericht damit befasst hat“, sagt sie unserer Redaktion. „Es waren aber die von der Union benannten Sachverständigen, die in der Anhörung zum ersten Entwurf darauf hingewiesen haben, dass die Grundmandatsklausel mit dem gestärkten Verhältniswahlrecht nicht mehr vereinbar sein und deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnte“, erklärt Esken. „Diesen Einwand der Fachleute hat sich die Koalition zu eigen gemacht und deshalb die Grundmandatsklausel gestrichen.“
Die Verantwortung für den Streit um die Wahlrechtsreform sieht die SPD-Vorsitzende bei der CSU. „Alle bisherigen Versuche, mit einer Wahlrechtsreform die Stimmengewichte gerechter zu verteilen und gleichzeitig den Bundestag zu verkleinern, sind letztlich am Widerstand der CSU gescheitert, die nur bereit ist, Veränderungen zu akzeptieren, die ihre eigene Position stärken. Es ist deshalb gut, dass die Ampel-Regierung nun die Kraft gefunden hat, eine wirksame Wahlrechtsreform anzugehen.“
So wird das Wahlrecht Karlsruhe noch lange beschäftigen. Auch für das alte noch von SPD und Union beschlossene Gesetz, gegen das Linke, Grüne und FDP wegen der vielen Überhangmandate geklagt hatten, wird frühestens in einigen Monaten mit einem Urteil gerechnet.
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„Alle bisherigen Versuche, mit einer Wahlrechtsreform … den Bundestag zu verkleinern, sind letztlich am Widerstand der CSU gescheitert“, sagt die SPD-Vorsitzende.
Ich hätte dann jetzt schon gern eine Begründung aus der Ampel, warum sie das Ziel „Verkleinerung des Bundestags“ bei ihrer Wahlrechtsreform nicht konsequent verfolgt hat. Die Ampel hat nämlich statt der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Bundestages von 598 zu verringern, diese auf 630 erhöht.
Tatsächlich hatten wir auch real in den letzten 20 Jahren Zeiten mit weniger als 630 Abgeordneten im Bundestag: Die geringste Zahl an Abgeordneten hatten wir da ab Juli 2004 mit 601, aber auch die Bundestagswahlen 2005 (614) und 2009 (622) erbrachten weniger Mandate.
Ich gebe zu, dass ich die Folgen der Reform an eine Stelle nicht recht verstehe : Nehmen wir an, ich will dem/der Kanzlerkandidat/in der Union meine Stimme geben. Als Bayerin kann ich nicht CDU, sondern muss die Liste der CSU wählen. Wenn diese unter 5% bleibt und nicht in den Bundestag einzieht "verfällt" somit meine Zweitstimme für die Wahl des Kanzlers? Wenn das so wäre, fände ich das einen entscheidenden Nachteil für alle, die in Bayern wohnen, da wir ja nicht die Möglichkeit haben, CDU zu wählen. Insofern hätten wir nicht die gleichen Chancen wie Menschen in anderen Bundesländern, über den Kanzler/ die Kanzlerin mitzubestimmen, denn unsere Stimme zählt ja nur dann, wenn die CSU über 5% kommt. Ich kann gar nicht glauben, dass so eine Konstellation verfassungskonform ist... Vielleicht habe ich auch. etwas falsch verstanden? Ich danke für hilfreiche Kommentare!
Bei der Bundestagswahl werden die Direktkandidaten mit der Erststimme und die Partei mit der Zeitstimme gewählt.
Man wählt bei der Bundestagswahl keinen Bundeskanzler sondern den Bundestag!
Der Bundeskanzler wird dann vom Bundestag gewählt. Nicht vom Bürger! Er kann auch jemand anderes wie der Spitzenkandidat einer Partei sein. Wie bei der Europawahl geschehen. Er muss nicht mal ein Abgeordneter sein.
Er kann auch jederzeit vom Bundestags praktisch "abgewählt" werden. Hört sich vielleicht erst mal undemokratisch an, sichert aber eine Regierung, die im Parlament eine Mehrheit hinter sich hat und damit handlungsfähig ist. Was wichtig ist, weil wir in einer parlamentarischen Demokratie leben und nicht wie Frankreich oder die USA ein präsidentielles Regierungssystem mit einem "König" auf Zeit haben.
Das mit der CDU / CSU ist Verfassungskonform. Schließlich gibt es weitere Parteien, die nicht in allen Bundesländern antreten.
Zudem ist es von der CDU / CSU so eine Aufteilung auch bewusst gewollt. Sie könnten jederzeit fusionieren oder beide in allen Bundesländern antreten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarisches_Regierungssystem
NEIN, Frau Sahra S.
Sie haben da nämlich vollkommen recht.
>>Vielleicht habe ich auch. etwas falsch verstanden? Ich danke für hilfreiche Kommentare!<<
Warum und weshalb wohl, beknie ich den Markus ständig, dass er aus der CSU endlich eine "gscheite vernünftige Bundes-Partei" machen soll?
Von mir aus auch gerne mit den "Freien Wählern" zusammen (Blut von gleichem Blut) und auch die CDU, tritt dann auch in Bayern als "Gesamt-Partei" an und Sie könnten dann ihren geliebten Herrn Friedrich Merz, zwar nicht direkt, aber zumindest über die Zweitstimme "mit" wählen!
Frage: Wäre das nicht auch für Sie sehr sinnvoll?
>>Wenn das so wäre, fände ich das einen entscheidenden Nachteil für alle, die in Bayern wohnen, da wir ja nicht die Möglichkeit haben, CDU zu wählen. Insofern hätten wir nicht die gleichen Chancen wie Menschen in anderen Bundesländern<<
Sehen Sie, Frau Sarah S., das könnte sehr einfach geändert werden. Denn seitens der CSU wird immer behauptet, man sei eine eigenständige Partei. Aber diese angeblich eigenständige Partei ist seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland schon immer das Anhängsel der CDU gewesen. Eine wirklich eigenständige Partei würde auch in der Lage sein, auf Bundesebene eigene Koalitionen einzugehen. Aber da ist bei der CSU absolute Fehlanzeige. Würde man sich einfach endlich mal ehrlich machen und als Landesgruppe Bayern innerhalb der CDU aufgehen, dann gäbe es auch bei Wahlen keine Probleme mehr. Aber dann würde ja manches Pöstchen in Gefahr geraten und andere Landesverbände könnten einen bei gewissen Entscheidungen dann vielleicht überstimmen.
Wenn also die CSU gerne weiter Mia san Mia sein möchte, dann eben mit allen Risiken und Nebenwirkungen. Sich einfach nur die Rosinen aus dem Kuchen picken ist nicht. Denn die 5%-Hürde gilt ausnahmslos für alle Parteien. Die Direktmandate wiederum zeichnen ein völlig falsches Bild, denn zum Beispiel im Wahlkreis Augsburg traten bei der letzten Wahl insgesamt 16 Parteien mit einem Direktkandidaten an. "Gewonnen" hat Herr Ullrich von der CSU mit 28% der Stimmen, aber 72% wollten andere Kandidaten. Ehrlicher wäre da dann eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit dem besten Stimmergebnis, ich habe da so meine Zweifel, ob dann immer noch so viele Wahlkreise an die CSU fallen würden.
Und deshalb wird, so die Wahlrechtsreform Bestand haben wird, bei der nächsten Bundestagswahl die CDU auch in Bayern antreten. Eine gute Sache also für Sie und alle, die gerne konservativ aber nur unter Zähneklappern CSU wählen.
@Sarah S.: Alles falsch verstanden. Sie können dem Kanzlerkandidaten Ihre Stimme als Kanzlerkandidat nicht geben; es sei denn er ist Direkt- oder Listenkandidat(dann eben indirekt). CDU/CSU sind de facto, nicht de jure, eine "Partei". Deswegen ist es btglk. des Kanzlers völlig egal ob Sie Ihre Stimme der CDU oder der CSU geben.
Was erzählen Sie denn da Herr B.? Warum meinen Sie denn, dass für die Zweitstimme mit dem Begriff 'die Kanzlerstimme' geworben wird? Natürlich kann man den Kanzler in Deutschland nicht direkt wählen, aber trotzdem gibt man halt im Regelfall der Partei mit dem Kanzlerkandidaten die Stimme, den man gerne als Kanzler sehen würde.
In Bayern kann man das nicht, weil es in Bayern selten einen Kanzlerkandidaten gibt. Man wählt aber halt die Schwesterpartei CSU wenn man möchte, dass der Kanzlerkandidat der CDU Kanzler wird. Das hat oft funktioniert.
Wenn aber künftig die CSU aus dem Bundestag fliegen kann, weil sie die 5%-Hürde nicht schafft, dann ist in der Tat die Stimme für den Kanzlerkandidat der CDU verloren.
Frau S. hat das schon richtig erkannt. Nur ob es verfassungswidrig ist, das wird zu klären sein. Wie gesagt kann die CDU das ja ganz einfach verhindern, indem sie in Bayern antritt.
Ich habe mich lediglich darauf beschränkt was im BWahlG steht. Dort ist von "Kanzlerstimme" u.ä. nirgendwo die Rede. Ob der von Ihnen angeführte Regelfall die Regel ist ... ? Ich z.B. wähle nach Parteiinhalten. Der Kanzler bestimmt zwar die Richtlinien der Politik - aber ohne Mehrheiten (seiner Partei und/oder dem/den Koalitionspartnern) ist er aufgeschmissen.