Die Hundesteuer wird von jeder individuellen Stadt und Kommune in Deutschland erhoben. Und das, „weil das Halten eines Hundes über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht und einen Aufwand erfordert“, schreibt das Bundesfinanzministerium auf seiner Website. Das heißt: Hunde kosten auch die Gemeinde etwas. Zum Beispiel das Entfernen von Hundekot in Parkanlagen. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2024 in Deutschland insgesamt 430 Millionen Euro Hundesteuer eingenommen, die in die jeweiligen Haushalte der Kommunen fließt.
Wer einen Hund hat oder mit dem Gedanken spielt, zum Herrchen oder Frauchen zu werden, stellt sich nun womöglich die folgenden Fragen: Wie hoch fällt die Hundesteuer dieses Jahr für mich aus? Und: Gehöre ich überhaupt zu den Menschen, die Hundesteuer zahlen müssen? Die Antworten finden Sie hier.
Auch interessant: Die Hundesteuer gehört für Hundebesitzer eigentlich zu den jährlichen Ausgaben. Eine Stadt setzt die Hundesteuer aus, aber nur für ganz bestimmte Hunde.
Wie hoch ist die Hundesteuer 2026?
Da jede Kommune selbst entscheidet, ob sie Hundesteuern erhebt und in welcher Höhe, unterscheidet sich die Hundesteuer, die man für seinen Vierbeiner zahlen muss, teilweise sehr. Oft fällt die Steuer für den zweiten Hund höher aus, schreibt gesetze-bayern.de. In manchen Fällen wird eine höhere Steuer für Kampfhunde erhoben. Zwischen „ungefährlichen“ Hunderassen oder -größen wird in der Regel nicht unterschieden: Egal ob Irischer Wolfshund oder Chihuahua – die zu zahlende Steuer ist gleich hoch.
Im Jahr 2026 haben viele Kommunen die Hundesteuer erhöht. In Heidelberg beispielsweise stieg die Abgabe laut einer Pressemitteilung der Stadt zum 1. Januar 2026 um 36 Euro für den ersten Hund und um 72 Euro für jeden weiteren. Hundehalter müssen 2026 also 144 Euro für ihren ersten Vierbeiner und 288 Euro für jeden weiteren Hund zahlen. Wer einen als gefährlich eingestuften oder sogenannten Kampfhund hält, muss sogar 600 Euro pro Jahr aufbringen. Auch andere Großstädte greifen Hundehaltern tiefer in die Tasche. Besonders teuer wird es für Halter gefährlicher Hunde in Stuttgart: Hier werden der Stadt zufolge jährlich sogar 816 Euro verlangt.
Andere Städte setzen auf ein einheitliches Modell. In Leipzig etwa beträgt die Hundesteuer laut der Stadtverwaltung 150 Euro pro Hund und Jahr – unabhängig davon, ob es der erste oder der zweite Hund ist. Auch in Köln steigt die Hundesteuer 2026, wie die Stadt in einer Pressemitteilung informiert, einheitlich von bislang 156 Euro auf 174 Euro pro Hund.
Deutlich günstiger kommen Hundehalter in der Regel in kleineren Städten oder auf dem Land davon. In der niedersächsischen Kreisstadt Winsen an der Luhe werden nach Angaben der Stadt lediglich 24 Euro für den ersten Hund fällig, 48 Euro für den zweiten und 60 Euro für jeden weiteren. Auch in der nordrhein-westfälischen Mittelstadt Ahlen bleibt die Belastung vergleichsweise niedrig: Dort liegt die jährliche Hundesteuer 2026 bei 78 Euro. Im Jahr zuvor mussten Halter, wie die Stadt berichtet, zeitweise sogar gar keine Hundesteuer zahlen. Wie hoch die Hundesteuer 2026 ausfällt, hängt damit stark vom Wohnort ab. Während Hundehalter in Großstädten oft höhere Summen zahlen müssen, profitieren Halter in kleineren Kommunen oder auf dem Land von niedrigeren Abgaben.
Übrigens: Eine Stadt machte im Jahr 2025 ein Plus von 127.000 Euro aus der Hundesteuer. Die Erhöhung der Hundesteuer traf 2025 einen Hundebesitzer besonders hart: Er musste 900 Euro für seinen Vierbeiner bezahlen. Zuvor lag der Steuersatz bei 108 Euro.
Wer muss Hundesteuer zahlen – und wer nicht?
Nicht jede Person, die einen Hund in ihrer Obhut hat, muss Hundesteuer zahlen. Keine Steuern werden beispielsweise für Hunde erhoben, die „arbeiten“, beziehungsweise bestimmte Aufgaben erfüllen oder sonst nicht privat gehalten werden, schreibt gesetze-bayern.de. Dazu gehören etwa Blindenhunde, Wachhunde, Polizeihunde und Hunde in Tierhandlungen oder Tierheimen.
Steuerpflichtig sind private Hundehalter. Zu denen gehört man, sobald man „einen Hund im eigenen Interesse“ hat oder „einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat.“ Mehrere Halter gelten als Gesamtschuldner, müssen sich die Steuer also teilen. Gibt es einen abweichenden Eigentümer neben dem Halter, haftet auch er für die Hundesteuer.
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