Dealer kassiert 300 Euro für einen Beutel Erde
Plus Das Augsburger Jugendgericht hat einen 18-Jährigen verurteilt, weil er einen Kunden betrogen hat. Der Verkauf von Dreck zählt in diesem Fall als Drogendelikt.
Hausdurchsuchungen bei Drogenverdachtsfällen sind für die Polizei oft ein Startpunkt für zahlreiche Ermittlungsverfahren. Bei einem Verdächtigen wird etwas gefunden, der wiederum gibt Namen von Verkäufern oder Kunden preis. Die Beamten dürften allerdings nicht schlecht gestaunt haben, als sie bei einem heute 20-jährigen Studenten ein drogentypisch verpacktes Bündel fanden, dessen Inhalt sich als 30 Gramm Erde herausstellte. Gestern stand in Augsburg der 18-Jährige vor Gericht, der dem Studenten den Dreck zum Preis von 300 Euro angedreht hatte.
Der junge Mann aus dem südlichen Landkreis Augsburg stritt gegenüber Jugendrichterin Friehoff allerdings ab, dass er dem Zeugen je etwas verkauft habe. Er kenne den jungen Mann zwar flüchtig, man habe sich auch schon unterhalten und prinzipiell gut verstanden. Mehr sei aber nicht passiert. „Ich weiß nicht, warum ich hier sitze“, sagte der Angeklagte. Weder mit dem Verkauf der Erde noch mit den mitangeklagten zwei Gramm Haschisch habe er etwas zu tun. Er räumte lediglich ein, gelegentlich Haschisch zu konsumieren.
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