Wird eine ehemalige Untermeitinger Bäckerei Unterkunft für Geflüchtete?
Plus Über eine ehemalige Bäckerei in Untermeitingen finden Gespräche zwischen Landratsamt und Eigentümer wegen einer möglichen Anmietung als Geflüchtetenunterkunft statt.
Es ist ein Sinneswandel, der einige überrascht hat: In der ehemaligen Bäckerei in der Keltenstraße 5 in Untermeitingen soll eine Geflüchtetenunterkunft entstehen. Vor einem Jahr hatte der Käufer noch sechs Wohneinheiten geplant, sich jedoch nun offenbar dazu entschlossen, das Gebäude an das Landratsamt zu vermieten. Aktuell laufen die Gespräche. Das Ringen um die Bäckerei ist kein neues Thema.
"Hinter der ganzen Geschichte steckt eigentlich, dass der Bäcker gar nie aufhören wollte, dort zu produzieren", erklärt Untermeitingens Bürgermeister Simon Schropp. Der Jungunternehmer Immel habe die Bäckerei damals gekauft, vierzig Jahre sei das Gebäude als Bäckerei genutzt worden. Als er die Bäckerei übernahm, habe es aus der Nachbarschaft eine Beschwerde gegeben, dass der Betrieb störend und das nicht in Ordnung sei. Nach einigem Hin und Her mit Gemeinderat, Petitionsausschuss und Landratsamt konnte das Ehepaar eine befristete Nutzung auf fünf Jahre des Bäckereibetriebs erwirken – längstens bis zum 1. Juli 2022 durfte der Betrieb in der Keltenstraße bleiben. Die Frist endete mit dem Verkauf des Gebäudes durch den Bäcker Immel.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Da kann man nur noch zufrieden sein, daß man keinen solchen Nachbarn hat. Ich wünsche ihm alles Gute. Er soll mit den neuen Mietern " Glücklich werden" von Rudi
Es ist schon irrsinnig, wie Teile der Bevölkerung bzw. hier der Beschwerdeführer sich scheinbar ungebremst aufführen können. Nicht die Beschwerde an sich ist für mich erschreckend, nein, das Gehabe bzw. die formale - behördliche - Behandlung bzw. Folgeentscheidung. Verlängerung um fünf Jahre, obwohl vorher weit über Jahrzehnte ein Bäcker hier gearbeitet hat. Unverständlich, dass hier nicht kategorisch Einhalt geboten wird. Aber scheinbar möchte niemand heutzutage eine eigenständige und nicht tausendfach juristisch abgesicherte Entscheidung treffen.
Ob sich der Beschwerdeführer jetzt auch noch freut.........