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Doping
02.08.2020

Experte über den Fall Sachenbacher-Stehle: "Wir haben keine andere Möglichkeit"

Wurde 2014 wegen einer positiven Dopingprobe aus dem deutschen Biathlon-Team ausgeschlossen: Evi Sachenbacher-Stehle.
Foto: Kay Nietfeld, dpa

War Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle ein Bauernopfer, um das russische Staatsdoping zu überdecken? Das sagt ein Experte zu den Enthüllungen des Kronzeugen Rodschenkow.

Seit Donnerstag ist das Buch von Grigori Rodschenkow auf dem Markt. Es hat schon im Vorfeld für Wirbel gesorgt. Unter anderem deshalb, weil der ehemalige Leiter des Moskauer Doping-Kontrolllabors schreibt, wie es zu dem positiven Test der Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle kam. Sie war 2014 während der Olympischen Winterspiele von Sotschi mit einer geringen Menge des Stimulanzmittels Methylhexanamin im Körper erwischt worden. Später stellte sich heraus, dass es die Sportlerin über einen verunreinigten Tee zu sich genommen hatte. Das ergaben Untersuchungen der Staatsanwaltschaft. Der Internationale Sportgerichtshof Cas folgte dem und reduzierte die Sperre von zwei Jahren auf sechs Monate.

Rodschenkow hatte in Sotschi den Anti-Doping-Kampf geleitet und tatkräftig dabei geholfen, das staatlich orchestrierte Doping der Russen zu vertuschen. Später trug er als Kronzeuge dazu bei, das System aufzudecken. In seinem Buch „The Rodchenkov Affair – Wie ich Putins geheimes Doping-Imperium zum Einsturz brachte“ schreibt er, dass Sachenbacher-Stehle ein Opfer war. Denn er habe im Vorfeld versprochen, zehn positive Fälle zu liefern. Da er die zahlreichen russischen Doper schützte, mussten andere Sportler herhalten. Der Wert von Sachenbacher-Stehle sei minimal gewesen, ein Grenzfall. Also habe es an ihm gelegen zu entscheiden, ob er sie melde oder nicht.

Doping ist strafbar - egal ob absichtlich genommen oder nicht

Der renommierte Anti-Doping-Kämpfer Fritz Sörgel kann über diesen Vorgang nur den Kopf schütteln. Normalerweise hätten Labore keinen Spielraum. „Entweder das Methylhexanamin ist im Körper gefunden worden oder nicht.“ Manche Experten fordern zwar, Grenzwerte festzulegen. Aber auch davon hält der Pharmakologe nichts. „Wenn man anfängt, darüber nachzudenken, welche Menge ich brauche, um eine Wirkung zu erzielen – dann wird es problematisch. Denn dafür gibt es keine wissenschaftlichen Grundlagen, das wäre Spekulation.“ Er führt den Fall des Radprofis Chris Froome an. Bei ihm waren 2017 erhöhte Werte des Asthmamittels Salbutamol festgestellt worden. Nachträglich korrigierte die Wada den Grenzwert einfach nach oben. Froome wurde freigesprochen.

Sörgel pocht auf das Prinzip der „Strict Liability“. Es besagt, dass jeder Athlet für die in seinem Körper gefundenen Substanzen die Verantwortung trägt. Es liegt also ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen vor, wenn eine verbotene Substanz gefunden wird – ob sie absichtlich genommen wurde oder nicht. Sörgel: „Wenn wir dieses Prinzip verlassen, dann sind wir verloren.“ Das gelte auch, obwohl es Raum biete für Ungerechtigkeiten. „Wir haben keine andere Möglichkeit.“

Evi Sachenbacher-Stehle will nach dem ganzen Wirbel ihre Ruhe haben. Sie hatte mit dem Thema längst abgeschlossen, das Rodschenkow jetzt wieder aufs Tableau hievt. Sie hat einen falschen Tee getrunken und mit dem Ende der Karriere dafür gebüßt. Dass ihr der Hersteller des Tees Schadenersatz zahlte, kann das längst nicht wettmachen.

Lesen Sie dazu auch: War Evi Sachenbacher-Stehle nur ein Bauernopfer?

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