Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Gesundheit
  4. Nordrhein-Westfalen: Zweiter Todesfall in diesem Jahr: 13-Jährige stirbt an Masern

Nordrhein-Westfalen
ANZEIGE

Zweiter Todesfall in diesem Jahr: 13-Jährige stirbt an Masern

Es ist ein heimtückischer, schleichender Tod: Vor zwölf Jahren soll sich Natalie als Baby in einer Kinderarztpraxis mit Masern angesteckt haben. Jetzt ist sie tot.

Es ist ein Fall, der Aufsehen erregt in ganz Deutschland: Ein 13-jähriges Mädchen ist in Nordrhein-Westfalen an den Folgen von Masern gestorben. Natalie aus Bad Salzuflen hat sich Medizinern zufolge bereits vor zwölf Jahren angesteckt. Sie litt nach Angaben des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (Köln) an einer chronischen Masern-Gehirnentzündung (SSPE). Diese kann als Spätfolge einer Masern-Erkrankung auftreten und ist unheilbar.

Einziger Schutz ist die vorbeugende Impfung

"Einziger Schutz ist die vorbeugende Impfung", sagte Martin Terhardt vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Er ist auch Mitglied der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (RKI), die die in Deutschland maßgeblichen Impfempfehlungen ausspricht.

Gehirnentzündungen sind eine gefürchtete Folge der Masern. Besonders ist die SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis), die Jahre nach einer Infektion auftreten kann. "Natalie hat sich 1999 in einer Kinderarztpraxis angesteckt. Dort war auch ein Junge mit unklaren Symptomen, dessen Eltern eine Masern-Impfung abgelehnt hatten", sagte Terhardt. Der ältere Junge habe damals sechs Kinder angesteckt, darunter drei Säuglinge. "Wenn der Junge geimpft gewesen wäre, würde Natalie heute noch leben."

Am Ende steht immer der Tod

"Bei zweien dieser Kinder wurde später eine SSPE-Erkrankung diagnostiziert", sagte Terhardt. Bei dem zweiten Fall sei die Erkrankung bislang weniger schlimm. "Allerdings verläuft die Krankheit in Schüben und am Ende steht immer der Tod."

Es handelt sich nach Angaben des Verbandes um den zweiten Masern-Todesfall, der dieses Jahr in Deutschland bekannt wurde. Ende März war demnach ein 23-jähriger Weilheimer in einer Münchener Klinik gestorben. Dem Statistischen Bundesamt zufolge sterben in Deutschland jährlich ein bis zwei Menschen an den Folgen der Masern. Säuglinge könnten nicht gegen Masern geimpft werden, betonte Terhardt, der in Ratingen als Kinderarzt tätig ist. Darum sollten die Kontaktpersonen geimpft sein.

Lesen Sie dazu auch

Bei den 20- bis 40-Jährigen gibt es die größte Impflücke

"Nur wenn es uns in Deutschland gelingt, die Masern zu eliminieren, ist auch der Personenkreis geschützt, der nicht geimpft werden kann", betonte der Arzt. Das betreffe besonders Säuglinge. Deshalb empfehle die Ständige Impfkommission am RKI allen Erwachsenen ab Jahrgang 1971 die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR).

In der Altersgruppe der 20- bis 40-Jährigen gebe es die größten Impflücken, sagte Terhardt. Vor allem bei jungen Erwachsenen mit Kinderwunsch sollte der Impfschutz immer überprüft werden. "Wir wissen, dass eine Masern-Infektion ein erhöhtes Risiko für Fehlgeburten birgt. In der Schwangerschaft kann aber nicht gegen Masern geimpft werden." dpa

Holz im Mund: An dieses Gefühl muss sich der eine oder die andere bei einer Bambuszahnbürste erst einmal gewöhnen.
Mundhygiene

Nachhaltiger Zähneputzen: 7 Dinge, die Sie wissen sollten

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren