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UV-Schutz
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Auch Sonnenmilch kann schlecht werden

Das große Cremen beginnt wieder. Damit die Sonnenmilch auch zuverlässig vor der UV-Strahlung schützt, sollte sie nicht zu alt sein.
Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Mit den ersten heißen Tagen wird das Einschmieren mit Sonnencreme für viele Menschen wieder zur Routine. Aber ist die Sonnenmilch aus dem Vorjahr noch gut?

Mit der angebrochenen Sonnencreme aus dem vergangenen Sommer reibt man sich im Zweifel lieber nicht mehr ein. Das rät der Hautarzt Professor Eckhard Breitbart. Stattdessen kauft man sich im Supermarkt oder in der Drogerie besser eine neue Tube.

Denn Sauerstoff führe zu Oxidation und dieser Vorgang führe dazu, dass sich die Inhaltsstoffe verändern und damit die Schutzfunktion nicht mehr korrekt aufrechterhalten könne, sagt der Experte der Deutschen Krebshilfe und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) zu seinem Ratschlag.

Dazu kommt: "Stoffe, die dabei entstehen können, könnten durchaus krebserregend sein", sagt Breitbart. Wenngleich der "richtige Nachweis" dazu noch nicht erbracht worden sei.

Eine Studie französischer und amerikanischer Wissenschaftler, die im März 2021 veröffentlicht wurde, hat neue Belege für die These geliefert: Demnach haben sich bei Cremes mit dem UV-Schutzfilter Octocrylen im Laufe der Zeit Benzophenone gebildet, die als möglicherweise krebserregend gelten.

Angaben auf der Tube beachten

Wie lange man eine Sonnencreme nach dem Öffnen maximal nutzen sollte, steht auf der Tube oder der Dose: Das entsprechende Symbol ist eine geöffnete runde Dose, in der zum Beispiel die Angabe "12 M" steht. Das bedeutet: zwölf Monate. Danach sollte man sie entsorgen.

Um nicht den Überblick zu verlieren, wann genau man nun eine Sonnencreme geöffnet hat, empfiehlt es sich, das Datum des Öffnens mit wasserfestem Filzstift auf die Tube zu schreiben.

Warum oft kein Haltbarkeitsdatum zu finden ist

Sonnencremes haben darüber hinaus mitunter, aber längst nicht immer, ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Ist dieses überschritten, sollten sie ebenfalls nicht mehr benutzt werden, rät Breitbart - selbst wenn sie noch ungeöffnet sind.

Eine konkrete MHD-Angabe findet sich auf den Tuben aber häufig nicht. Das liegt daran, dass Kosmetikprodukte in der Europäischen Union nur dann ein MHD haben müssen, wenn sie nicht länger als 30 Monate haltbar sind, so das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Beim Auftragen der Creme nicht geizen

Mit Blick auf die Auswahl der Creme rät Hautarzt Breitbart, auf parfüm- und duftstofffreie Produkte zu setzen und darauf zu achten, dass sie vor UVA- und UVB-Strahlen schützen.

Bei der Anwendung des Schutzmittels ist Sparsamkeit unangebracht. Den versprochenen Lichtschutzfaktor leisten die Produkte nur, wenn sie ausreichend dick auf die Haut aufgetragen werden. "Eine Faustregel ist: Für Heranwachsende braucht es allein im Gesicht einen gehäuften Teelöffel - für Erwachsene noch etwas mehr", sagt der Mediziner.

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