Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Top-Artikel
  3. Meistgesucht
  4. Änderungen: Neue Gesetze 2023: Was ändert sich in diesem Jahr?

Änderungen
27.12.2022

Neue Gesetze 2023: Was ändert sich in diesem Jahr?

Mit dem neuen Jahr kommen auch neue Gesetze. Alles wichtige für 2023 im Überblick.
Foto: Monika Skolimowska, dpa-zentralbild (Symbolbild)

Mit dem neuen Jahr kommen auch neue Gesetze. Auf was Verbraucher 2023 achten müssen. Ein Überblick.

Rentenerhöhung, Bürgergeld und Euroeinführung in Kroatien – im neuen Jahr gibt es eine Menge Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher an.

Preisdeckel für Fernwärme, Strom und Gas ab März 2023

Ab März 2023 kommen die lang diskutierten Preisdeckel für Strom, Fernwärme und Gas. Damit sollen die finanziellen Belastungen durch die Energiekrise in diesem Winter gedeckelt werden. Zwar soll das Gesetz erst zum Ende des ersten Quartals in Kraft treten, dafür gilt es dann eventuell auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2023.

Die Preisbremse soll den Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde und den Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Für Fernwärme sollen 9,5 Cent pro Kilowattstunde die Grenze sein. Allerdings gilt die Preisbremse nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für die restlichen 20 Proben gilt der Vertragspreis.

Neue Gesetze 2023: Bürgergeld kommt, Kinder- und Wohngeld werden erhöht

Das neue Bürgergeld kam zum 1. Januar 2023. Damit löst es das viel umstrittene Hartz IV ab. Nachdem das Gesetz im November den Bundestag passierte, wurde es im Bundesrat blockiert. Dennoch gab es eine schnelle Einigung zwischen Bund und Ländern. Die Auszahlung beginnt somit zum Jahreswechsel.

Von 449 auf 502 Euro pro Monat steigt der Regelsatz der Grundsicherung für Erwerbslose durch die Reform. Außerdem dürfen Bürgergeld-Beziehende nun mehr ohne Abzüge dazuverdienen, als noch unter Hartz IV.

Zum 1. Januar 2023 kam auch eine deutliche Wohngelderhöhung. Rund 190 Euro pro Monat erhöht sich das Wohngeld und steht auch mehr Menschen zur Verfügun. Damit können rund 2 Millionen Menschen die Unterstützung nutzen, bisher waren es nur 600.000.

Auch beim Kindergeld gibt es gute Neuigkeiten: Seit Januar gibt es 250 Euro monatlich pro Kind. Für die ersten beiden Kinder sind das je 31 Euro mehr, für das dritte 25 Euro. Aktuell liegt das Kindergeld bei 219 Euro je Kind, für das dritte bei 225 Euro, für das vierte und weitere 250 Euro. Auch die Staffelung fällt ab Januar 2023 weg.

Auch der Kinderfreibetrag stieg zum Jahreswechsel. Pro Kind und Elternteil erhöht er sich von 2810 Euro auf 3012 Euro. Außerdem kommt der Betreuungsfreibetrag. Für Erziehung, Ausbildung und Betreuung kommt der Freibetrag in Höhe von 1.464 Euro je Elternteil.

Renten sollen 2023 steigen und Hinzuverdienstgrenze für Rentner entfällt

Auch die Rente erhöht sich zur Mitte des Jahres. Ab dem 1. Juli 2023 sollen die Renten im Osten um voraussichtlich 4,2 Prozent und im Westen um 3,5 Prozent steigen. Das sieht zumindest der Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 der Bundesregierung vor. Gelten soll das für

  • Altersrenten,
  • Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten,
  • Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse
  • sowie die gesetzlichen Unfallrenten.

Durch die Rentenerhöhung gleichen sich der Rentenwert zwischen Ost und West weiter an. Der Ost-Rentenwert steigt damit von 98,6 auf 99,3 Prozent des West-Rentenwerts.

Außerdem dürfen Rentnerinnen und Rentner, die vor ihrer regulären Altersgrenze in den Ruhestand gehen, ab 2023 uneingeschränkt Nebenjobs annehmen. Die Rente wird künftig nicht mehr gekürzt. Coronabedingt war die Hinzuverdienstgrenze 2020 bis 2022 auf 46.000 Euro im Jahr erhöht worden und entfällt nun komplett.

49-Euro-Ticket kommt im Frühjahr 2023

Im Frühjahr 2023 soll auch der Nachfolger des 9-Euro-Tickets kommen: das 49-Euro-Ticket. Zwar steht das genaue Datum noch nicht fest, doch mit dem Ticket sollen alle Busse und Bahnen des ÖPNV in allen Teilen des Landes nutzbar sein – mit nur einem Ticket.

Gerade Pendler können durch das Ticket sparen. Auch Urlauber profitieren vom Ticket: Wer innerhalb Deutschlands Urlaub macht, muss nicht erst in jedem Nahverkehrsnetz die Ticketpreise und Tarifzonen verstehen.

Neues Gesetz befreit private Photovoltaik-Einnahmen von Einkommenssteuer

Gute Nachrichten für Photovoltaikanlagen-Besitzer: Alle, die durch den Verkauf von Strom mit ihrer Anlage Geld verdienen, müssen keine Einkommens- oder Umsatzsteuer mehr dafür zahlen. Allerdings gilt das nur für kleine Photovoltaikanlagen. Bei Gebäuden ohne Wohnraum sowie Ein- und Zweifamilienhäusern darf die Bruttoleistung höchstens 30 Kilowatt (Spitzenleistung unter Testbedingungen) betragen. Bei Mehrfamilienhäusern maximal 15 Kilowatt pro Wohneinheit.

E-Auto-Förderung wird 2023 reduziert

Wer mit dem Gedanken spielt, sich einen Neuwagen zu kaufen, sollten womöglich noch dieses Jahr ins Autohaus. Denn ab 2023 wird die Förderung für Plug-In-Hybride komplett gestrichen. Auch die Subventionen für E-Autos werden gekürzt: So gibt es die Förderung nur noch für Privatpersonen. Außerdem beträgt sie nur noch 4500 statt 6000 Euro bei einem Listenpreis von bis zu 40.000 Euro. Bei einem Listenpreis bis 65.000 Euro gibt es noch 3000 Euro Förderung (statt bislang 6000 Euro).

Ab 2023 neue Grenzbeträge bei Steuer und Sozialversicherung

2023 steigt der Steuerfreibetrag auf 10.908 Euro. Bislang betrug dieser nur 10.347 Euro. Der sogenannte Grundfreibetrag soll Einkommen bis zum Existenzminimum sichern. Bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern beträgt er das Doppelte: also 21.816 Euro.

Auch der Spitzensteuersatz steigt 2023. Ab einem Jahreseinkommen in Höhe von 62.810 Euro fallen nun die 42 Prozent an. Bisher lag das Mindesteinkommen für den Spitzensteuersatz 58.597 Euro. Alldiejenigen, die 2023 weniger als 66.915 Euro zu versteuern haben, müssen außerdem keinen Solidaritätszuschlag zahlen.

Zum Jahreswechsel wurde zudem auch die Homeoffice-Pauschale erhöht. 5 Euro pro Tag können Angestellte im Homeoffice ab 2023 absetzen. Die Pauschale gilt künftig für 200 Tage im Jahr statt wie bislang nur für 160 Tage. Allerdings können für Homeoffice-Tage keine Fahrtkosten abgesetzt werden.

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherungen werden 2023 angehoben. Das bedeutet, dass die Einkommenshöhe, bis zu der Versicherte Beiträge der Sozialversicherungen bezahlen, angehoben wird. Hierzu zählen die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitlosenversicherung. Liegt das Einkommen über der Bemessungsgrenze, zahlen die Personen nicht mehr Beitrag, denn die Höhe ist gedeckelt. Darüber hinaus können nur diejenigen Personen in die private Krankenversicherung wechseln, die mindestens 5500 Euro im Monat verdienen.

Grenzen je Sozialversicherung Bruttolohn 2022 (in Euro) Bruttolohn 2023 (in Euro)
Monat Jahr Monat Jahr
Kranken- und Pflegeversicherung
Versicherungspflichtgrenze 5362,50 64.350 5550,00 66.600
Beitragsbemessungsgrenze 4837,50 58.050 4987,50 59.850
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze West: 7050 West: 84.600 West: 7300 West: 87.600
Ost: 6750 Ost: 81.000 Ost: 7100 Ost: 85.200


Essenslieferanten müssen Mehrweg-Behälter anbieten

Um den Verpackungsmüll bei Essenslieferungen zu reduzieren, müssen Lieferdienste seit dem 1. Januar 2023 auch Mehrwegbehälter anbieten. Das gilt auch für Restaurants und Caterer.

Kleine Betriebe, wie Imbisse, sind von der Regel ausgenommen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass höchstens fünf Personen in dem Betrieb arbeiten und die Verkaufsfläche maximal 80 Quadratmeter groß ist. Doch auch die kleinen Unternehmen müssen mitgebrachte Gefäße der Kunden akzeptieren.

Schweinefleisch soll durch neues Tierwohl-Label gekennzeichnet werden

Ab Sommer 2023 trägt das Schweinefleisch in den deutschen Supermärkten ein neues Label. Hierdurch sollen die Haltungsbedingungen der Schweine gekennzeichnet werden. Damit geht die Pflicht für die ersten Produkte an den Start. Das Gesetz gilt allerdings nur für unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Haltung – und somit nicht für importiertes oder bereits verarbeitetes Fleisch.

Diese fünf Haltungskategorien sind ab Sommer 2023 auf den Verpackungen:

  1. Stall
  2. Stall & Platz
  3. Frischluftstall
  4. Auslauf/Freiland
  5. Bio

Auch Geflügel und Rindfleisch soll zukünftig gekennzeichnet werden. Außerdem auch verarbeitete Produkte und in der Gastronomie verwendetes Fleisch.

Weniger Kreuzfahrtschiffe dürfen 2023 nach Mallorca

Nur noch maximal drei Kreuzfahrtschiffe gleichzeitig dürfen ab 2023 im Hafen von Palma de Mallorca liegen. Das soll das Problem des "Übertourismus" lösen. Auf die Gesetzesänderung einigten sich die Balearische Regierung und der Reedereiverband Clia. Im Vergleich zu 2022 sollen 101 Kreuzfahrtschiffe weniger anlegen.

Euroeinführung in Kroatien im Januar 2023

Wer nun an die Adriaküste verreist, braucht kein Bargeld mehr zu wechseln. Denn die kroatische Nationalwährung Kuna wurde zum 1. Januar 2023 vom Euro abgelöst. Damit ist Kroatien der 20. Mitgliedstaat der EU, das die Gemeinschaftswährung einführt.

Seit September 2022 gibt es bereits eine doppelte Preisauszeichnung in Kuna und Euro. Und auch der Umstellungskurs steht bereits fest: 1 Euro entspricht somit 7,53450 Kuna.

Lieferkettengesetz tritt ab 2023 in Kraft

Ab 2023 sind deutsche Unternehmen für die Einhaltung von ökologischen Standards und Menschenrechten entlang ihrer Lieferketten verantwortlich. Das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" gilt seit dem 1. Januar 2023.

Viele Unternehmen müssen also nun ermitteln, wie es bei ihren Lieferanten um Menschenrechte, Ausbeutung, Kinderarbeit und Umweltschäden steht. Falls sie etwas feststellen, müssen sie Gegenmaßnahmen ergreifen, und alles gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentieren. Auch eine Beschwerdestelle muss eingerichtet werden. Zivilrechtlich Haften sie jedoch nicht.

Besonders letzteres kritisieren Verbraucherzentralen: Denn wenn keine zivilrechtlichen Konsequenzen drohen, könnten Entscheidende in den Unternehmen das Gesetz unterwandern.