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Corona-Hilfspaket: Weniger Steuern, mehr Geld: So hilft die Koalition in der Corona-Krise

Corona-Hilfspaket

Weniger Steuern, mehr Geld: So hilft die Koalition in der Corona-Krise

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    Die Gastronomie hat mit massiven Problemen zu kämpfen. 
    Die Gastronomie hat mit massiven Problemen zu kämpfen.  Foto: Kalaene, dpa

    Bis nach Mitternacht haben die Spitzen von Union und SPD über neue Corona-Hilfen verhandelt. Bisweilen knirschte es heftig zwischen den Koalitionären, doch am frühen Donnerstag stand dann eine Einigung. Sie bedeutet: mehr Unterstützung für Arbeitnehmer, Unternehmen und Schüler. Die durch die Pandemie schwer gebeutelten Gastronomiebetriebe können sich über Steuererleichterungen freuen. Allein die kosten nach Schätzungen der SPD fünf Milliarden Euro, das gesamte neue Paket mehr als das Doppelte. Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

    Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

    Bereits die Hälfte der deutschen Unternehmen hat wegen der Corona-Pandemie Kurzarbeit beantragt, für Millionen von Arbeitnehmern bedeutet das eine Reduzierung der Arbeitszeit. Bislang übernimmt die Agentur für Arbeit 60 Prozent der wegfallenden Einkünfte, bei Arbeitnehmern mit Kindern 67 Prozent. Einige Tarifverträge sehen vor, dass das Kurzarbeitergeld aufgestockt wird, das ist aber nicht in allen Branchen der Fall.

    Die Große Koalition hebt das sogenannte Kurzarbeitergeld nun in einem gestaffelten Modell an. Für Beschäftigte, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert wurde, soll es ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent des weggefallenen Nettoeinkommens, für Haushalte mit Kindern auf 77 Prozent steigen. Ab dem siebten Bezugsmonat steigt das Kurzarbeitergeld dann sogar auf 80 beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern. Eine generelle Anhebung auf diesen Wert hatten Gewerkschaften und SPD gefordert, doch die Union stellte sich quer.

    Beschlossen wurde aber, dass für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab dem 1. Mai bessere Zuverdienstmöglichkeiten gelten. Die Maßnahmen gelten befristet bis Ende 2020.

    Arbeitslosengeld I wird verlängert

    Der Corona-Schock sorgt auch dafür, dass derzeit kaum Neueinstellungen stattfinden. Wer arbeitslos ist, droht deshalb schnell vom Arbeitslosengeld I in das niedrigere Arbeitslosengeld II („Hartz-IV“) zu rutschen. Die Bundesregierung hat deshalb beschlossen, dass die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I um drei Monate verlängert wird. Dies gilt für alle, deren Anspruch zwischen Anfang Mai und Ende Dezember 2020 enden würde.

    Das Arbeitslosengeld I beträgt 60 Prozent des vorherigen Netto-Entgelts, für Versicherte mit Kindern 67 Prozent. Arbeitslose bis zum 50. Lebensjahr erhalten es bislang für ein Jahr, wenn sie zuvor mindestens 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Bei Älteren steigt die Bezugsdauer schrittweise auf bis zu 24 Monate an, vorausgesetzt sie waren zuvor mindestens 48 Monate versicherungspflichtig beschäftigt.

    500 Millionen für Schulen

    Mit einer halben Milliarde Euro will die Bundesregierung die deutschen Schulen unterstützen, damit sie die Möglichkeiten für den digitalen Unterricht ausbauen können. Um die Corona-Infektionsgefahr einzudämmen sind die allermeisten Schulen derzeit geschlossen, erst im Mai startet der Betrieb schrittweise wieder.

    So findet der Unterricht für viele Schüler am heimischen Computer statt. Doch nicht alle Familien verfügen über die nötigen Geräte. Die Schulen sollen bedürftige Familien nun bei der Anschaffung mit bis 150 Euro unterstützen. Auch die für den Online-Unterricht notwendige Ausstattung der Schulen selbst soll verbessert werden.

    Niedrigere Mehrwertsteuer für die Gastronomie

    Dass den durch flächendeckende Schließungen in ihrer Existenz bedrohten Gaststätten und Kneipen geholfen werden muss, war in der Koalition unumstritten. Zwist gab es aber über den richtigen Weg. Die SPD setzte auf Direkthilfen. Doch CSU-Chef Markus Söder setzte sich durch mit seiner Forderung nach einer Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes bei Speisen von 19 auf sieben Prozent.

    Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur 7 Prozent an. Nun soll generell ein Satz von 7 Prozent gelten.

    Weitere Hilfen für Unternehmen

    Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Hilfspaketen für die Wirtschaft plant die Große Koalition steuerliche Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen. Konkret geht es um die sogenannte Verlustverrechnung. Absehbare Verluste für dieses Jahr sollen mit Steuer-Vorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnet werden dürfen.

    Über alle wichtigen Entwicklungen bezüglich des Coronavirus informieren wir Sie in unserem Live-Blog.

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