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Kommentar: Bon-Pflicht: Gut gemeint ist nicht gut

Kommentar

Bon-Pflicht: Gut gemeint ist nicht gut

Stefan Stahl
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    Ab 2020 sind Geschäfte dazu verpflichtet, ihren Kunden Kassenbons auszudrucken. Damit soll verhindert werden, dass Geld am Fiskus vorbeigeschleust wird.
    Ab 2020 sind Geschäfte dazu verpflichtet, ihren Kunden Kassenbons auszudrucken. Damit soll verhindert werden, dass Geld am Fiskus vorbeigeschleust wird. Foto: dpa

    Das geplante Kassengesetz ist ein Musterbeispiel für gut gemeinte und dennoch schlechte Politik. Natürlich ist das Motiv, Steuerbetrug durch manipulierte Ladenkassen zu verhindern, ehrenwert. Doch es kommt wie so oft, wenn Politiker die Welt besser machen wollen: Sie schütten das Kind mit dem Bade aus, indem sie einen bürokratischen Popanz aufbauen. In diesem Fall müsste jedes Geschäft oder Café Kunden einen Beleg präsentieren, selbst wenn man nur 100 Gramm Gelbwurst kauft oder ein Bier trinkt. Aufwand und Ertrag stehen hier in keinem Verhältnis. Die angepeilte Monster-Regelung offenbart eine problematische, gerade in linken Gesellschaftskreisen anzutreffende Geisteshaltung des Misstrauens gegenüber Unternehmern.

    Demnach stehen Firmeninhaber, ob sie einen Minibetrieb oder einen Konzern führen, unter dem Generalverdacht der Steuerhinterziehung und des Abkassierens. Inzwischen ist das Zerrbild des Unternehmertums durch die neuen Parteichefs sogar in der SPD-Spitze angekommen. Dabei hält sich die überwiegende Mehrheit der Betriebsinhaber an Gesetze.

    Und Kunden können sich ganz unbürokratisch im Laden oder Café vorrechnen lassen, ob der Preis korrekt ist. Dazu bedarf es keines Gesetzes. Unternehmer verdienen als Arbeitsplatzgaranten einen Vertrauensvorschuss. Wer sie immer mehr gängelt, gefährdet Jobs.

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