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Diesel-Skandal: Sollten betrogene Diesel-Fahrer doch zum Anwalt gehen?

Diesel-Skandal

Sollten betrogene Diesel-Fahrer doch zum Anwalt gehen?

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    Hunderttausende Dieselfahrer fühlen sich von VW betrogen. Deshalb hat der Verbraucherzentrale Bundesverband hart für die Musterfeststellungsklage gekämpft.
    Hunderttausende Dieselfahrer fühlen sich von VW betrogen. Deshalb hat der Verbraucherzentrale Bundesverband hart für die Musterfeststellungsklage gekämpft. Foto: dpa

    In zweieinhalb Wochen startet der größte Gerichtsprozess Deutschlands. In der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen hoffen rund 430.000 geprellte Dieselfahrer auf eine Entschädigung. Allerdings ist die Hoffnung trügerisch. Das sagt zumindest Christopher Rother, Geschäftsführer des Prozesskostenfinanzierers Profin. „Die Frustration und Enttäuschung der Kunden wird groß sein“, sagt der Jurist. Aus seiner Sicht werden die Kunden am Ende kaum Geld erhalten. Der Grund: Die Musterklage dürfte vor dem Bundesgerichtshof enden und damit mindestens vier Jahre dauern. Das erwartet nicht nur Rother so, sondern auch der gegen VW klagende Verband der Verbraucherzentralen. In dieser Zeit kann ein VW-Besitzer keine eigenen Ansprüche gegen VW geltend machen, wenn er sich einmal der Musterklage angeschlossen hat.

    Musterfeststellungsklage gegen VW: Der Prozess dauert vier Jahre

    Die Crux daran ist, dass die Autos während der Prozessdauer an Wert einbüßen und in den meisten Verfahren haben die Gerichte bisher so entschieden, dass die Abnutzung der Wagen vom ursprünglichen Kaufwert abgezogen werden muss. Der Profin-Chef macht eine Beispielrechnung auf. Nach Zahlen aus eigenen Fällen entspräche sie dem Durchschnitt, sagt er: Ein VW-Kunde hat für sein manipuliertes Auto 23.000 Euro gezahlt. Im Jahr legt der Durchschnittsfahrer 12.500 Kilometer zurück. In vier Jahren, wenn in der Musterklage endgültig geurteilt wird, hat der Wagen also 60.000 Kilometer mehr auf der Uhr. Hinzu kommt, dass der Wagen schon einige Jahre unterwegs ist.

    Die Motoren mit der illegalen Abschalteinrichtung wurden hierzulande zwischen 2009 und 2014 verbaut. Laut Rother gehen die Richter meist von einer maximalen Laufleistung von 250.000 Kilometern aus. Für einen zehn Jahre alten Wagen mit 125.000 gefahrenen Kilometern muss VW also nur noch die Hälfte des Anschaffungspreises zurückerstatten, wenn die Wolfsburger das Fahrzeug zurücknehmen. Die Summe fällt etwas stärker zugunsten des Besitzers aus, weil der Autobauer noch Strafzinsen obendrauf legen muss. Am Ende könnte der Kunde also ohne Wagen und mit einer recht schmalen Entschädigung dastehen.

    Diesel-Klagen: Landgericht Augsburg entscheidet für die Kunden

    Laut Rother gibt es hierzulande nur wenige Landgerichte, die dem Besitzer die Abnutzung nicht in Rechnung stellen. „Wer das Glück hatte, sein Auto in Augsburg zu kaufen, der hat das große Los gezogen“, meint Rother. Ähnlich verfahren ihm zufolge die Landgerichte in Halle, Essen und Nürnberg. Der VW-Kunde kann seine Klage dort einreichen, wo er seinen Wagen gekauft hat. Alternativ kann er gegen den Hersteller auch in Braunschweig als den für Wolfsburg zuständigen Gerichtssitz prozessieren.

    Rother empfiehlt deshalb den Geschädigten, sich von der Musterklage bis zum 30. September abzumelden und die eigenen Ansprüche in einer individuellen Klage geltend zu machen. Er verdient aber auch daran: Sein Unternehmen finanziert die Prozesskosten und verlangt im Erfolgsfall eine Provision von 20 bis 25 Prozent. Das Abmeldeformular findet sich auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz. Profin verspricht, das Verfahren in einem Jahr durchzufechten.

    Neben Profin gibt es weitere Anbieter mit einem ähnlichen Geschäftsmodell. Ein weiterer Nachteil der Musterklage ist, dass sich daraus keine individuelle Entschädigung ableitet. Alle Teilnehmer müssen im Anschluss ihren persönlichen Schaden bei VW einklagen, sollte das Unternehmen nicht von sich aus einem Vergleich zustimmen. Darauf hoffen aber die Verbraucherschützer: „Die Musterfeststellungsklage lässt ausdrücklich einen Vergleich zu. Sollte Volkswagen hier also einen aus Verbrauchersicht attraktiven Vergleich vorschlagen, dann kann das alles wesentlich schneller gehen“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Klaus Müller, kürzlich im Interview mit unserer Redaktion.

    Lesen Sie dazu auch: Diesel-Skandal: Die Klagewelle in Augsburg hält an

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