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Jahresbericht
06.12.2011

Rechnungshof: IHK zahlt ihren Führungskräften zu viel

„Nicht gerechtfertigt“ – Der Bayerische Oberste Rechnungshof setzt sich mit den Gehältern der Führungskräfte der schwäbischen Industrie- und Handelskammer auseinander. Unser Bild zeigt das IHK-Gebäude in Augsburg.
Foto: Fred Schöllhorn

Die Prüfer des Bayerischen Obersten Rechnungshofs üben deutliche Kritik an den Gehälter von IHK-Mitarbeitern. Zudem seien Fördergelder sehr leichtfertig vergeben worden

Das Urteil des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) über die Gehälter der Führungskräfte bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) ist eindeutig. Eine Kammer, so betonen die Prüfer in ihrem Bericht (Download im pdf-Format), „nimmt ausschließlich öffentliche Aufgaben wahr und finanziert sich im Wesentlichen aus gesetzlichen Pflichtbeiträgen. Deshalb ist eine Orientierung an den Gehältern der Privatwirtschaft nicht gerechtfertigt.“ Zu dieser Auffassung kam der ORH, nachdem er dieses Jahr die IHK Schwaben, wie berichtet, stellvertretend für alle Industrie- und Handelskammern geprüft hat. Das Urteil wurde gestern veröffentlicht.

Gehälter sollten sich an Öffentlichen Dienst orientieren

Die Rechtfertigung der IHK, sie rekrutiere ihr Führungspersonal im Austausch mit der freien Wirtschaft und müsse deshalb auch höhere Gehälter zahlen als der Öffentliche Dienst, erkennt der Rechnungshof ausdrücklich nicht an. Er fordert eine Orientierung der Gehälter am Öffentlichen Dienst. Damit steht nun vermutlich den Kammern in ganz Deutschland eine Debatte über die Entlohnung ihrer Führungskräfte ins Haus.

Unter den 16 Einzelprüfungen, die der Rechnungshof in seinen Jahresbericht aufgenommen hat, ist der Abschnitt über die IHK Schwaben der mit Abstand umfangreichste. Den Hütern der öffentlichen Finanzen geht es offenkundig ums Grundsätzliche. Mehrere Jahre musste, wie berichtet, der Rechnungshof vor Gerichten dafür streiten, die IHK Schwaben unter die Lupe nehmen zu können. Das Ergebnis betrifft vor allem zwei Bereiche: die Haushaltsführung und das Personalwesen einschließlich der Gehälter.

Hinweise auf Geldverschwendung hat der ORH bei der Kammer in Augsburg nicht gefunden. „Insgesamt gesehen ordnungsgemäß“ – so lautet die Bewertung der Haushaltsführung durch die Prüfer. Eine kritische Anmerkung gab es hier nur bei der Gewährung von Zuwendungen. Fördergelder, so kritisiert der Rechnungshof, seien „teilweise ohne Antrag und trotz fehlender oder unzureichender Finanzierungspläne bewilligt“ worden.

Prüfer sprechen von Ungleichgewichten

Die Hauptkritik aber richtet sich auf den Personalbereich und die Bezahlung der Führungskräfte und Mitarbeiter. Die Prüfer bemängeln, dass das Vergütungsniveau der Führungskräfte zum Teil erheblich höher sei als im Öffentlichen Dienst. Sie merken an, dass es Ungleichgewichte gibt. So seien die Gehälter der Führungskräfte zwischen 2006 und 2009 um 11,57 Prozent gestiegen. „Das ist rund das Doppelte gegenüber den sonstigen Mitarbeitern.“ Und sie kritisieren die unterschiedliche Praxis bei Ein- und Höhergruppierungen sowie bei der Gewährung „individueller Zulagen“.

Besondere Zulagen seien zwar nicht generell verboten, sagt der ORH, merkt aber zugleich an: „Die bestehende Praxis, etwa einem Drittel der sonstigen Mitarbeiter ,individuelle‘ Zulagen ohne schriftliche Begründung zu gewähren, sprengt nach Auffassung des ORH den rechtlich zulässigen Rahmen.“

Im Ergebnis kommt der ORH zu folgenden Forderungen: Die Bezahlung solle sich am Öffentlichen Dienst orientieren und die IHK-Vollversammlung soll über das Vergütungssystem entscheiden.

Die Reaktion des IHK-Präsidenten Andreas Kopton auf die Kritik lesen Sie hier.

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