Den thailändischen Investoren, die im Zuge der Pfändung der Boeing 737 des heutigen thailändischen Königs Rama X. im Jahr 2011 in München gegen Insolvenzverwalter Werner Schneider aus Ulm klagen, droht in einem Verfahren ein Rückschlag. Die Pfändung des Flugzeugs Maha Vajralongkorns, damals noch Thailands Konprinz, beschäftigt bekanntlich noch immer deutsche Gerichte. Thailändische Investoren fordern Geld zurück, das Insolvenzverwalter Schneider über die Pfändung eingetrieben hatte.
Das Geld kommt Gläubigern der insolventen Augsburger Walter Bau AG zugute. Walter Bau hatte in den 80er Jahren eine Autobahn in Thailand errichtet, um die es im Nachhinein Streit mit einem Geschäftspartner gab. Die Investoren argumentieren, dass die 38 Millionen Euro, mit denen Thailand die gepfändete Boeing auslöste, ihnen zustehen oder jedenfalls an das Königreich Thailand zurückzuzahlen sind.
Thailändische Familie hält Pfändung der Boeing für illegal
Die thailändische Familie Phanichewa klagt vor dem Landgericht Augsburg gegen Schneider als Privatperson. Die Investorenfamilie hält die Pfändung der Boeing für illegal und argumentiert, dass Schneider gegen eine Klausel eines Vertrages mit ihnen verstoßen habe. Doch das Verfahren steuert auf eine Entscheidung zu. Es könnte schnell zu Ende sein: In einer mündlichen Verhandlung habe das Gericht eine sechsstellige Summe als Sicherheitsleistung gefordert, berichtet Rechtsanwältin Girana Anuman-Rajadhon, die die thailändische Seite vertritt. Da man diese Summe nicht zahlen wolle, weil die Forderung einer Sicherheitsleistung nach Ansicht der Anwälte dem Investitionsschutzrecht zuwiderlaufe, rechne sie mit dem Eingang der Zurückweisung der Klage noch im Januar. Man wolle aber prüfen, Rechtsmittel dagegen einzulegen.
Zwei weitere Verfahren will die thailändische Seite aber weitertreiben und rechnet sich Chancen aus: Mit einer Klage gegen Schneider als Insolvenzverwalter ist man inzwischen bis zum Bundesgerichtshof gelangt. Und vor dem Landgericht in Berlin läuft ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Man begründet diese Klage gegen die Bundesregierung zum einen mit der „vorsätzlichen Vertragsverletzung Schneiders“, von der die thailändische Seite ausgeht. Diese habe der Bundesgerichtshof bereits in einem früheren Verfahren bestätigt. Zum anderen halten die Anwälte die Pfändung der Boeing für illegal.
Anwältin beklagt "schwere rechtliche Mängel" - erste Verhandlung im März
Man sehe „mehrere andere schwere rechtliche Mängel bei der Durchsetzung eines Investitionsschutz-Schiedsspruchs gegen das Königreich Thailand“, erklärt Anwältin Anuman-Rajadhon. Dies habe das zuständige Bundeswirtschaftsministerium auch nicht bestritten. Zu einer ersten mündlichen Verhandlung werde es im März kommen.
Der Europäische Gerichtshof hat unlängst die Möglichkeiten ausländischer Investoren – wie hier aus Thailand – eingeschränkt, ihre Interessen vor einem internationalen Schiedsgericht durchzusetzen. „Wir müssen darauf vertrauen, dass die Gerichte der Bundesrepublik das Investitionsschutz-Recht deshalb auch dann unparteilich anwenden werden, wenn die Bundesrepublik auf Beklagtenseite steht“, hoffen die thailändischen Anwälte.
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