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Foto: Odd Andersen, afp
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Seit drei Jahren schon beschäftigt der Abgas-Skandal bei Volkswagen die Öffentlichkeit. Nun gibt es den ersten großen Prozess.

Abgas-Skandal
10.09.2018

Prozessauftakt: Volk gegen Volkswagen - wer wird siegen?

Von Stefan Stahl

Ein Gericht muss klären, ob VW Anleger zu spät über die Diesel-Affäre informiert hat. Es drohen Milliardenzahlungen. Doch Aktionäre brauchen einen langen Atem.

Am Anfang war das Wort. Und um Worte wird oft eine aggressiv-akrobatische Klauberei veranstaltet. Schon bei der richtigen Wortwahl können sich Verbal-Kontrahenten derart zerstreiten, dass alles zu spät ist. Der Vorsitzende Richter Christian Jäde umfährt das Hindernis im Braunschweiger Volkswagen-Prozess trickreich.

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Foto: Ronny Hartmann, afp
Foto: Ronny Hartmann, afp

Der Anfang für eine lange juristische Auseinandersetzung ist gemacht: links die Anwälte der Kläger, rechts die von Volkswagen.

Gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht weist er mit ruhiger Stimme darauf hin, dass es Begriffe gäbe, die eine enorme Reizwirkung entfalten könnten. So sprächen die Kläger gerne wahlweise vom „Abgas-Skandal“, von der „Abgas-Affäre“ oder „Dieselgate“. Auf VW-Seite werde hingegen noch der Begriff „Diesel-Thematik“ aufgefahren. Jäde schaut nun in die Runde der auf beiden Seiten hochgerüsteten Anwalt-Truppen und schlägt vor, all diese Begriffe sollten synonym verwendet werden dürfen, ohne dass damit eine Festlegung getroffen werde.

Die Taktik des Juristen geht auf. Der Widerspruch aus den Reihen der Anwälte bleibt aus, was fast ein Wunder ist. Jäde ruft nämlich die Namen von 56 Juristen im Saal auf. Auch aus dem Ausland sind Anwälte angereist. Einem Amerikaner und seiner deutlich jüngeren Kollegin scheint der Europa-Trip zu gefallen. Sie machen Selfies vor der Stadthalle. Das Verfahren wurde in einen Saal des tristen, grauen Klotzes aus den 60er Jahren verlagert, der bis zu 500 Besucher fasst. Der Andrang, auch seitens der Presse, ist enorm. Wo am 13. November die Chippendales, Männer mit muskelbepackten, nackten Oberkörpern und schwarzer Fliege um den weißen Kragen, vor allem Frauen faszinieren sollen, werden mindestens bis Ende 2018 Spezialisten zivilrechtliche Gefechte austragen.

Anwalt Andreas Tilp ist der Star in Braunschweig

Die Volkswagen-Juristen treffen auf einen Anwalt, der breit Schwäbisch schwätzt. Andreas Tilp, ein Mann mit dunklem, vollem Haar und von Genussfreudigkeit zeugenden rundlichen Körperformen, ist fernsehtauglich und würde sich bestens in einer US-Justiz-Soap machen. Der Anwalt ist in Plochingen geboren und hat während des Studiums in Tübingen bei Daimler gejobbt. Die erarbeiteten 1500 D-Mark steckte er in Aktienoptions-Geschäfte, wie er einmal einem Reporter der Stuttgarter Nachrichten erzählte. Tilps Mut zahlte sich aus: Aus 1500 wurden 130.000 D-Mark. Dann trugen sich bizarre Dinge zu: Ein Besuch bei einer Volksbank-Bankberaterin bescherte dem Studenten einen Kredit von fast einer Million Mark – und das für weitere Spekulationsgeschäfte. Doch am 19. Oktober 1987 brach die Börse ein. Der „Schwarze Montag“ erteilte dem 24-Jährigen eine Lektion: Am Ende stand er mit 400.000 D-Mark in der Kreide. Der angehende Jurist recherchierte und fand einen Weg, wie er den Kopf aus der Schlinge ziehen konnte. Rückblickend sagt er: „Durch meinen eigenen Mist habe ich mein juristisches Fachgebiet entdeckt.“ Damals setzte er sich gegen die Volksbank mit der spitzfindigen Argumentation durch, Optionen seien als Wetten einzuschätzen, und aus solchen Geschäften entstandene Schulden müssten nicht bezahlt werden.

Später sollte sich Tilp mit Größen wie Porsche, Telekom und Hypo Real Estate anlegen. In dem Braunschweiger Musterverfahren vertritt er die zur Sparkassen-Gruppe gehörende Deka Investment, also letztlich auch viele Kleinanleger, die ihr Geld in VW-Aktien gesteckt haben. Der Jurist ergreift sozusagen Partei für das Volk gegen Volkswagen. Deka Investment wurde dabei zum Musterkläger erkoren. Sollte sich Tilp durchsetzen, könnten auf Volkswagen weitere Milliardenzahlungen zukommen. Denn dank 1645 Anlegerklagen haben sich reichlich Forderungen angehäuft. Insgesamt geht es um rund neun Milliarden Euro. Die niedrigste Forderung liegt bei 370,80 Euro, die höchste bei etwa 1,2 Milliarden Euro.

Dabei sind es nicht finanziell geschädigte Dieselfahrer, die nun um ihr Recht kämpfen. Es geht um Anleger, die Geld in Volkswagen-Aktien gesteckt haben und sich von der Unternehmensspitze zu spät über die von der Diesel-Affäre ausgehenden Risiken informiert fühlen. So wirft Tilp Volkswagen-Managern vor, den Aktionären wichtige Nachrichten über das Diesel-Thema verschwiegen zu haben. Weil diese von VW unterdrückten Informationen aber den Börsenkurs beeinflussten, sei den Anlegern ein Schaden entstanden. So hat VW aus Sicht der Kläger spätestens seit Juni 2008 illegale Abschalteinrichtungen in Millionen Dieselfahrzeuge eingebaut. Volkswagen ließ dabei den Stickoxidausstoß der Autos durch eine manipulierte Software niedriger erscheinen, als er war.

In diesem Volkswagen-Verfahren geht es nicht um Betrug

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Foto: Ronny Hartmann, afp
Foto: Ronny Hartmann, afp

Er ist so etwas wie ein Star in dem Braunschweiger Verfahren: Andreas Tilp, Anwalt der Kläger.

Doch in Braunschweig geht es nicht um die strafrechtlichen Betrugsvorwürfe. Vielmehr versuchen die Kläger VW nachzuweisen, dass der Konzern viel früher in einer Pflichtnotiz an die Börse, also in einer Ad-hoc-Mitteilung, hätte darlegen müssen, dass auf die Aktiengesellschaft als Folge der Abgas-Tricksereien Milliarden-Zahlungen zukommen können. Im September 2015 stürzten die Papiere ab. Volkswagen verschickte aber erst am 22. September die ersten Ad-hoc-Mitteilungen, obwohl für Tilp spätestens seit 2007 klar gewesen sei, dass der Konzern „eine Technik, die er dem Markt versprochen hat, nämlich den sauberen Diesel, nicht realisieren kann“. Für den Juristen ist klar: „Diese Erkenntnis – ‚Wir schaffen das nicht‘ – hätte dem Markt bekannt gegeben werden müssen.“

Hier scheint das Menschlich-Allzumenschliche der Affäre durch. Wer gesteht sich schon gerne eine Lebenslüge ein, im Fall Volkswagen die Mär vom „Clean Diesel“, dem sauberen Diesel? Die Volkswagen-Anwälte behaupten trotz der massiven Argumente der Klägerseite standhaft, den Informationspflichten gegenüber den Aktionären ordnungsgemäß nachgekommen zu sein. Anfänglich hätten die Verantwortlichen auch gedacht, in den USA mit vergleichbar glimpflichen Strafzahlungen davonzukommen. Daher habe so früh keine Pflicht bestanden, die Aktionäre in einer Ad-hoc-Mitteilung zu informieren.

Am Ende wird das Verfahren wohl ohnehin eine Etage höher landen. Beide Seiten haben für den Fall einer Niederlage angekündigt, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Bis auf Weiteres muss Richter Jäde aber noch mit den immer neuen Einwürfen Tilps leben. Schon am ersten Tag des Verfahrens meldet sich der Jurist häufig zu Wort. Das lupenreine Hochdeutsch Jädes trifft auf das Schwäbisch des Kapitalmarkt-Experten. „Des isch relevant“, sagt Tilp gerne mit ernst fordernder Miene. Wer in solchen Momenten dem Richter in die Augen schaut, kann erahnen, dass auch dessen Geduld endlich ist. Der Anwalt gönnt Jäde nur einmal eine Pause seiner Hartnäckigkeit, als er mit wehender Robe und einer leeren Flasche Wasser in der Hand rasch aus dem Saal schwebt.

Tilp ist der Star des Verfahrens. Er verteidigt die Kleinen und will es dem großen VW-Konzern zeigen. Das ist in Deutschland ein mühsames Brot, wie das schon am ersten Tag zähe, weil in zivilrechtlichen Spitzfindigkeiten feststeckende Verfahren zeigt. Hier geht es darum, wer gegen wen welche Ansprüche geltend machen kann.

Da muss sich selbst der Taxifahrer wundern

So versteht ein sonst über alle juristischen Angelegenheiten in Sachen Volkswagen bestens informiert wirkender Braunschweiger Taxifahrer den Hintergrund des aktuellen Verfahrens nicht so recht. Dass jetzt auch noch eine Sammelklage gegen die Verantwortlichen des Auto-Konzerns stattfinde, verwundert ihn dann doch. „Das haben mir all die Juristen, die ich hier fahre, bisher vorenthalten“, sagt er. Damit liegen die rechtskundigen Gäste des Taxifahrers richtig. Denn Volkswagen-Aktionäre versuchen ja ihre Schadenersatzansprüche nicht mit einer Sammelklage durchzusetzen. Sie gehen vielmehr über ein Gesetz vor, dessen Abkürzung KapMuG wie eine neue Kobold-Spezies klingt. Ausgeschrieben handelt es sich nicht um eine Pumuckl-Unterart, sondern das Kapitalanlegermuster-Verfahrensgesetz, ein sehr deutsch-juristisches Wortungetüm. Und das funktioniert so: Im Fall Volkswagen darf Deka Investment für die vielen Kleinanleger gegen Volkswagen klagen. Der KapMuG-Charme liegt nun darin, dass im Fall eines Sieges der Deka-Kläger alle anderen, die auch Ansprüche gegen Volkswagen geltend gemacht haben, ebenfalls entschädigt werden.

Diesel-Skandal: Was nach Entdeckung der VW-Affäre passierte

3. September 2015:
VW räumt hinter den Kulissen gegenüber der US-Umweltbehörde EPA Manipulationen bei Diesel-Abgastests ein.

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18. September 2015:
Die EPA teilt mit, VW habe eine Software eingesetzt, um Test-Messungen des Schadstoffausstoßes künstlich zu drücken.

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23. September 2015:
Rücktritt von VW-Vorstandschef Martin Winterkorn, zwei Tage später beruft der Aufsichtsrat Porsche-Chef Matthias Müller als Nachfolger.

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15. Oktober 2015:
Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnet einen Pflichtrückruf aller VW-Dieselautos mit Betrugs-Software an. In ganz Europa müssen 8,5 Millionen, in Deutschland 2,5 Millionen Wagen in die Werkstatt.

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22. April 2016:
Der Abgas-Skandal brockt dem Volkswagen-Konzern für 2015 mit 1,6 Milliarden Euro den größten Verlust der Geschichte ein.

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8. August 2016:
Das Landgericht Braunschweig gibt den Startschuss für ein Musterverfahren wegen milliardenschwerer Aktionärsklagen gegen VW.

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25. Oktober 2016:
US-Rechtsstreit um VW-Dieselwagen mit 2,0-Liter-Motoren: VW einigt sich auf 16 Milliarden Dollar Entschädigung an Kunden, Behörden, Händler und US-Bundesstaaten.

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11. Januar 2017:
VW und das US-Justizministerium vergleichen sich in strafrechtlichen Fragen auf eine Zahlung von 4,3 Milliarden Dollar.

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31. Mai 2017:
Es wird bekannt, dass VW-Tochter Audi in Deutschland und Europa unzulässige Abgas-Software verwendet hat.

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25. August 2017:
VW-Ingenieur James Liang wird in den USA zu 40 Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte 2016 als Kronzeuge ausgepackt.

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6. Dezember 2017:
Der frühere VW-Manager Oliver Schmidt wird in den USA wegen Verschwörung zum Betrug und Verstoßes gegen Umweltgesetze zu sieben Jahren Haft verurteilt.

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12. April 2018:
VW-Markenchef Herbert Diess wird zum Nachfolger von Müller an der Konzernspitze berufen.

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18. Juni 2018:
Der Chef der VW-Tochter Audi, Rupert Stadler, wird verhaftet. Die Ermittler werfen ihm Falschbeurkundung im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen vor.

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10. September 2018:
Beginn des Kapitalanleger-Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. Musterklägerin ist die Sparkassen-Fondstochter Deka Investment. Ziel des Prozesses ist eine Rahmenentscheidung, die für alle Beteiligten bindend ist.

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30. Oktober 2018:

Rupert Stadler wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Seinen Posten als Vorstandsvorsitzender ist er jedoch los. Bram Schot übernimmt seinen Posten.

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31. Juli 2019:

Die Staatsanwaltschaft München II erhebt Anklage gegen Rupert Stadler und drei weitere Manager. Ihnen wird Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vorgeworfen.

Daniela Bergdolt, Fachanwältin für Kapitalmarktrecht aus München, sagt unserer Redaktion: „KapMuG hat nichts mit einer Sammelklage nach US-Vorbild zu tun.“ Überhaupt gebe es in Deutschland keine echte Sammelklage: „Es wird hier vielmehr ein Eiertanz veranstaltet.“ Auch die ab 1. November geltende Musterfeststellungsklage sei keine wirkliche Sammelklage. Mit diesem neuen Instrument könne etwa lediglich festgestellt werden, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch vorliegen oder nicht, klärt die Juristin auf. Zudem dürfe nicht jeder klagen, es müsse immer eine Gruppierung wie Verbraucherverbände gegen einen Riesen wie VW vorgehen. Daniela Bergdolt ist empört: „Das löst aber keinen Schadenersatzanspruch aus.“ Es sei unglaublich, dass sich der deutsche Gesetzgeber hier nicht mehr traue. „Die Macht der Konzerne ist in Deutschland im Gegensatz zu den Möglichkeiten der Verbraucher viel zu groß“, kritisiert die Juristin, die auch Vize-Präsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz – kurz DSW – ist.

Tilp lässt dennoch nicht locker. Selbst als Richter Jäde ihm als vorläufige Einschätzung des Gerichts mitteilt, dass die Ansprüche der Kläger bis 9. Juli 2012 verjährt sein könnten und nicht bis 2008 zurückreichen. Doch der Blick des Rechtsanwalts verfinstert sich nicht allzu lange. Denn ab Mai 2014 sieht die Lage für das Gericht schon anders aus. Ab diesem Zeitpunkt besteht für Volkswagen also die Gefahr, erheblich für die mangelnden Kapitalmarkt-Informationen bluten zu müssen. Hinter vorgehaltener Hand heißt es in Braunschweig: „Die Verantwortlichen bei VW haben doch schon gut drei Milliarden einkalkuliert.“ Doch die Anleger müssen noch lange Geduld haben, ehe sie dann vielleicht einmal Geld sehen.

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