Landratsamt: Bürgermeister hat richtig gehandelt
In der „Steinhalde“ in Bonstetten sollen 40 Bauplätze entstehen. Ein Grundstück gehört Anton Gleich.
Das Landratsamt Augsburg ist dem Eindruck entgegengetreten, der Bonstetter Bürgermeister habe beim Entstehen des neuen Baugebiets „Steinhalde“ nicht rechtens gehandelt. Wie berichtet, hatte die Grünen-Fraktion dies nicht nur während der jüngsten Sitzung unter Protest der CSU im Gemeinderat behauptet, sondern auch noch danach gegenüber unserer Zeitung. Auf deren Bemerkung, der Rathauschef Anton Gleich habe „gegen Geist und Zweck von Artikel 49 der Gemeindeordnung verstoßen“, reagierte jetzt die kommunale Aufsichtsbehörde.
„Anhaltspunkte für ein rechtswidriges Verhalten des Bürgermeisters haben sich nicht ergeben, sodass rechtsaufsichtliche Schritte nicht geboten und auch nicht zulässig sind“, stellte das Landratsamt klar und bezieht sich dabei auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde von Grünen-Ratsmitglied Leo Kränzle gegen den ersten Mann der Gemeinde. Bei der Prüfung der Angelegenheit sei es vor allem um die Beachtung der Befangenheitsregeln des Artikels 49 der Gemeindeordnung gegangen, heißt es in einem Schreiben der Behörde, das unserer Redaktion vorliegt. Darin wird unter anderem geklärt, wie sich Mandatsträger verhalten müssen, wenn sie zum Beispiel als Grundstückeigentümer betroffen sind oder mit einer solchen Person in irgendeiner verwandtschaftlichen Beziehung stehen.
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