Das Landratsamt Augsburg ist dem Eindruck entgegengetreten, der Bonstetter Bürgermeister habe beim Entstehen des neuen Baugebiets „Steinhalde“ nicht rechtens gehandelt. Wie berichtet, hatte die Grünen-Fraktion dies nicht nur während der jüngsten Sitzung unter Protest der CSU im Gemeinderat behauptet, sondern auch noch danach gegenüber unserer Zeitung. Auf deren Bemerkung, der Rathauschef Anton Gleich habe „gegen Geist und Zweck von Artikel 49 der Gemeindeordnung verstoßen“, reagierte jetzt die kommunale Aufsichtsbehörde.
Bonstetten