So geht es sicher durch die Silvesternacht
In verschiedenen Bereichen der Innenstadt dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Die Johanniter geben Tipps, was beim Abbrennen beachtet werden muss.
Viele können es kaum erwarten: Am Donnerstag, 29. Dezember, startet wieder der Verkauf von Feuerwerkskörpern. In Deutschland darf Kleinfeuerwerk lediglich an drei Werktagen des Jahres verkauft werden – vom 29. bis zum 31. Dezember. Gezündet werden darf es allerdings nur am Samstag, 31. Dezember, und am Sonntag, 1. Januar. Ordnungsreferent Dirk Wurm (SPD) weist darauf hin, dass an verschiedenen Orten in Augsburg ein generelles Verbot gilt, Feuerwerke und andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II abzubrennen. Mit Klasse II ist Kleinfeuerwerk gemeint, das nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden darf.
In diesen Bereichen in der Innenstadt gilt das Verbot Rathausplatz, Philippine-Welser-Straße, Martin-Luther-Platz und Annastraße im Bereich der Annakirche, Steingasse von der Einmündung Philippine-Welser-Straße/Rathausplatz bis Anwesen Nr. 8, Maximilianstraße von der Einmündung Perlachberg bis Apothekergäßchen, Fisch-markt, Welserplatz mit angrenzendem Teil der Annastraße und Unter dem Bogen, Moritzplatz mit angrenzendem Teil der Bgm.-Fischer-Straße, Fuggerplatz rund um das Fuggerdenkmal, Platz um den Merkurbrunnen, Willy-Brandt-Platz, den an den Willy-Brandt-Platz angrenzenden Teil der Jakoberwallstraße, den an den Willy-Brandt-Platz angrenzenden Teil der Straße „Am Vogeltor“, Zeugplatz. Während der restlichen Jahreszeit gilt dieses Verbot für das gesamte Stadtgebiet. Ordnungsreferent Wurm weist ausdrücklich auf die Bedeutung dieses Verbotes zum Schutze der in der Innenstadt auf engstem Raum Feiernden sowie der historischen Bausubstanz hin und appelliert nachhaltig an die Vernunft aller Beteiligten.
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