Warum das Urteil gegen Kinderarzt Harry S. gerecht ist
Das Landgericht Augsburg bleibt nur wenig unter der Maximalstrafe. Ist das zu hart? Oder ist das zu milde?
Dreizehneinhalb Jahre Gefängnis, danach Sicherungsverwahrung auf unbestimmte Zeit und ein lebenslanges Berufsverbot. Mit ihrem Urteil ist die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg nur wenig unter der möglichen Maximalstrafe geblieben.
Ist das Urteil zu milde? Sicher nicht. Das einzige, was rechtlich noch möglich gewesen wäre: Das Gericht hätte eineinhalb Jahre mehr, also 15 Jahre Haft verhängen können. Es gibt gewiss nicht wenige, die das befürwortet hätten. Aber man darf eines nicht vergessen: So verabscheuungswürdig der schwere sexuelle Missbrauch von 21 Buben war, nach seiner Verhaftung hat sich Harry S. kooperativ gezeigt. Er hat in drei gravierenden Fällen einen Täter-Opfer-Ausgleich gemacht, den missbrauchten Jungs bereits teilweise Schmerzensgeld bezahlt. Er hat freiwillig seine Arzt-Zulassung zurückgegeben. Er hat von sich aus eine Therapie begonnen. Und, ganz entscheidend: Er hat ein umfassendes Geständnis abgelegt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Ich teile die Auffassung des Kommentars nicht, dass sich die Kooperation des Verurteilten für diesen ausgezahlt hätte.
Ob 15 Jahre oder 13,5 Jahre macht - insbesondere mit der angeordneten Sicherungsverwahrung - keinen Unterschied.
Damit setzt das Urteil das Signal, dass sich Kooperation nicht auszahlt, sondern eine Konfliktverteidigung unter Umständen einen besseren Erfolg verspricht.
Fraglich ob Kooperation sich auszahlt. Kommt immer drauf an was die gegnerische Seite schon weiß - das kann man ja ruhig zugeben.