Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Hitzefrei in Bayern: Schule & Arbeit

Sommerhitze

Ab wann bekommt man Hitzefrei in Schule und Büro?

    • |
    Hitzefrei: Welche Regeln gelten in Schulen und Büros in Bayern?
    Hitzefrei: Welche Regeln gelten in Schulen und Büros in Bayern? Foto: Sebastian Kahnert, dpa

    Hitzefrei im Sommer ist der Traum aller Schüler: Unterrichtsschluss schon am frühen Mittag, statt Unterricht am Nachmittag ab ins Schwimmbad. Schüler machen sich wegen der hohen Temperaturen Hoffnung, dass die Schule hitzebedingt ausfällt. Wann aber geben Schulen eigentlich hitzefrei? und wie sieht es in Büros aus?

    Ab wann gibt es Hitzefrei im Büro und in der Schule in Bayern?

    "Eine gesetzliche Regelung gibt es dafür nicht", heißt es aus dem bayerischen Kultusministerium. Eine bestimmte Temperaturgrenze, die überschritten werden muss, existiert also nicht. Stattdessen können die Schulleiter selbst entscheiden, ob sie Hitzefrei geben. Dadurch soll laut Kultusministerium die Eigenverantwortung der Schulen gestärkt werden.

    Insgesamt ist Hitzefrei in den letzten Jahren sehr selten geworden: Zwar sind die Schulen dazu verpflichtet, bei Hitze gesundheitliche Folgen für die Schüler zu verhindern. Allerdings greifen viele Schulen inzwischen zu anderen Mitteln: Sie verlegen den Unterricht in kühlere Räume, etwa im Keller, oder auf den schattigen Schulhof.

    Warum Hitzefrei sehr selten geworden ist

    Ein weiterer Grund dafür, dass Hitzefrei immer seltener gewährt wird, hat auch mit der Ganztagsbetreuung zu tun, die es früher weniger gab. An der Aufsichtspflicht ändert nämlich auch die Hitze nichts. Das bedeutet: Schulleiter entscheiden sich gegen Hitzefrei, weil weniger Schüler von der Regelung profitieren als früher.

    Nicht nur im Klassenzimmer kann es im Sommer heiß werden, sondern auch im Büro. Einen Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder hitzefrei existiert zwar nicht, allerdings gibt es einige Regeln für Arbeitgeber: Laut Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Raumtemperatur "gesundheitlich zuträglich" ist. Ab Temperaturen von 26 Grad im Büro sollte er zum Beispiel Jalousien anbringen, Wasser zur Verfügung stellen und die Büros in der Nacht ordentlich lüften. Außerdem ist der Arbeitgeber angehalten, den Angestellten flexiblere Arbeitszeiten zu gewähren und die Kleiderregeln zu lockern. Ab Temperaturen von mehr als 30 Grad im Büro muss der Arbeitgeber sogar Maßnahmen ergreifen.

    Hitzefrei ist theoretisch auch bei Angestellten möglich

    Eine Temperatur von mehr als 35 Grad im Büro ist unzulässig. Erst dann können Angestellte verlangen, in einem kühleren Raum zu arbeiten – oder freizubekommen. Hitzefrei ist also – zumindest theoretisch – auch bei Arbeitnehmern möglich. Allerdings kann darüber der Arbeitgeber relativ frei entscheiden.

    Besondere Rechte haben Arbeitnehmer, deren Gesundheit besonders geschützt werden muss – beispielsweise bei Schwangerschaft oder bei Herz-Kreislauf-Problemen. Dann ist die Chance größer, bei so warmen Temperaturen wie in dieser Woche Hitzefrei zu bekommen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden