Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Fall Schottdorf: Bohrende Spekulationen: Justiz wehrt sich gegen drohenden Skandal

Fall Schottdorf

Bohrende Spekulationen: Justiz wehrt sich gegen drohenden Skandal

    • |
    Bernd Schottdorf in einem Prozess im Juli 2000.
    Bernd Schottdorf in einem Prozess im Juli 2000. Foto: Fred Schöllhorn

    Um einen drohenden Justizskandal im Zusammenhang mit dem Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf abzuwehren, rückten die Spitzen der Augsburger und Münchner Strafverfolgungsbehörden am Donnerstag im Landtag gleich in Mannschaftsstärke an. Ministerialdirigent Helmut Seitz, Generalstaatsanwalt Christoph Strötz sowie die beiden Leitenden Oberstaatsanwälte Reinhard Nemetz (Augsburg) und Manfred Nötzel (München) stellten sich im Rechtsausschuss drei Stunden lang den Fragen der Abgeordneten.

    Justiz soll betrügerische Ärzte geschont haben

    Einige dieser Fragen sind ziemlich brisant: Hat die Justiz möglicherweise Schottdorf und hunderte unter Betrugsverdacht stehende Ärzte geschont? Hat sie leidenschaftlich arbeitende Kriminalbeamte ausgebremst? Gab es gar politische Einflussnahme aus CSU-Kreisen auf die Ermittlungen?

    Die vier Herren traten den bohrenden Spekulationen über Korruption und mutmaßliche Betrügereien im Gesundheitswesen mit nüchtern vorgetragenen Berichten entgegen. Es begann mit sachlich wie juristisch schwerer Kost. Gegen Schottdorf und zahlreiche Ärzte war ermittelt worden, weil sie Speziallaborleistungen für Privatpatienten offenkundig nicht so abrechneten, wie es vorgeschrieben war. Laut Gebührenordnung müssen derartige Leistungen den Privatpatienten vom Labor direkt in Rechnung gestellt werden. Schottdorf aber rechnete über die Ärzte ab und gewährte ihnen dafür angeblich einen Rabatt von zehn Prozent. Die Vorteile dieses Systems liegen auf der Hand: Das Labor bekommt über die Ärzte jede Menge Aufträge, die Ärzte bekommen im Gegenzug eine Provision. Und beide – das ist die Pointe – profitieren, ohne dass ein direkter Schaden für Privatpatienten oder ihre Krankenkassen erkennbar wäre.

    Augsburger Staatsanwaltschaft sieht von Klage ab

    Die Augsburger Staatsanwaltschaft, die in der Vergangenheit schon zwei umfangreiche Betrugsprozesse gegen Schottdorf angestrengt hatte, ohne eine Verurteilung zu erreichen, war in diesem Fall der Ansicht, dass es für eine Anklage nicht reicht. Ihr Argument: Wo kein Schaden entstanden ist, könne auch kein Betrug vorliegen. Die Ermittlungsverfahren wurden deshalb eingestellt.

    Den Argwohn der Oppositionsabgeordneten im Landtag allerdings erregt, dass sich Jahre später eine andere Rechtsauffassung durchgesetzt hat. In München nämlich, wo die Ermittlungen begonnen hatten, war auf Betreiben eines Staatsanwalts ein Pilotverfahren gegen einen Arzt eingeleitet worden, das rechtliche Klarheit schaffen sollte. Und zur Überraschung aller entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass das umstrittene Abrechnungssystem eben doch strafbar sei. Zu diesem Zeitpunkt aber war der Großteil der Augsburger Fälle bereits verjährt.

    Ministerialdirigent Seitz räumte in diesem Zusammenhang gestern zwar ein: „Aus heutiger Sicht befriedigt das Ergebnis nicht.“ Zum damaligen Zeitpunkt aber sei es rechtlich nicht vertretbar gewesen, „zehntausend Ärzte unter Generalverdacht zu stellen“. Auch Nemetz wies den Vorwurf zurück, er hätte weiter ermitteln müssen, um so die Verjährung der Fälle zu verhindern.

    Untersuchungsausschuss soll eingesetzt werden

    Dazu hätte er gegen seine eigene Rechtsauffassung massenweise Durchsuchungen veranlassen und große Mengen an sensiblen Arzt- oder Patientendaten sicherstellen müssen. „Das konnten wir nicht machen“, sagte Nemetz. Ihm sei nichts anderes übrig geblieben, als die Verfahren einzustellen und abzuwarten, wie der BGH entscheide.

    Zusätzliche Brisanz bekommt der Fall durch eine Reihe von Begleitumständen, die SPD, Freien Wählern und Grünen verdächtig vorkommen. So wurden aufgrund eines Schreibens des Schottdorf-Anwalts und CSU-Politikers Peter Gauweiler Ermittlungen gegen zwei Beamte der Sonderkommission „Labor“ eingeleitet, die sich als unberechtigt erwiesen. Seitz stellte die Überprüfung der Vorwürfe als normalen Vorgang dar.

    Außerdem hat sich ein Augsburger Staatsanwalt von Schottdorf ein Privatdarlehen geben lassen und war deshalb wegen Vorteilsannahme verurteilt worden. Nemetz wies Verdächtigungen gegen seine Behörde in diesem Zusammenhang zurück: „Ich verwahre mich dagegen, dass man jetzt unsere moralisch-ethische Qualifikation in- frage stellt.“ Die vier Herren von der Justiz werden wiederkommen müssen. Die Opposition im Landtag besteht auf einem Untersuchungsausschuss.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden