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Eching am Ammersee: Gericht verkündet Urteil über Doppelmord von Eching

Eching am Ammersee

Gericht verkündet Urteil über Doppelmord von Eching

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    Das Gericht in Augsburg urteilt heute über den mutmaßlichen Doppelmörder von Eching. Eine lebenslange Haftstrafe gilt als sicher.
    Das Gericht in Augsburg urteilt heute über den mutmaßlichen Doppelmörder von Eching. Eine lebenslange Haftstrafe gilt als sicher. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

    Im Augsburger Doppelmord-Prozess will das Gericht am Donnerstag (11.00 Uhr) das Urteil gegen den 52 Jahre alten Angeklagten verkünden. Der Franzose hatte zugegeben, bei einem Ferienbesuch in Eching am Ammersee seine 36 Jahre alte Ex-Freundin und den gemeinsamen siebenjährigen Sohn erwürgt zu haben.

    Dass die Strafkammer des Landgerichts Augsburg den Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilen wird, gilt als sicher. Selbst die beiden Verteidiger des 52-Jährigen haben dies beantragt. Strittig ist nur, ob das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld feststellen soll, wie es der Staatsanwalt beantragt hat. Dies würde bedeuten, dass der Angeklagte voraussichtlich erst nach deutlich mehr als 20 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden könnte.

    Der Mann hatte die Journalistin in seiner Heimat kennengelernt, später lebte das Paar zusammen in Südfrankreich. Nach der Geburt ihres Kindes zog die Frau wieder nach Bayern. Sie hatte mittlerweile auch einen neuen Partner und wollte mit ihm zusammenziehen. Die Umzugspläne und eine Diskussion über den bevorstehenden Geburtstag des Sohnes sollen Mitte August 2016 die Gewalttat ausgelöst haben.

    Eifersucht als Tatmotiv

    Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann aus Eifersucht die 36-Jährige und den Buben ermordet hat. Der Angeklagte selbst hatte in dem Prozess kein konkretes Motiv genannt. Er gab an, bei dem Verbrechen nicht richtig bei sich gewesen zu sein. Anschließend unternahm er einen Suizidversuch.

    Im Unterschied zum Staatsanwalt werten die Verteidiger das Verbrechen an der Frau nur als Totschlag und nicht als Mord. Da das Erwürgen des schlafenden Sohnes nach der Rechtsprechung als klassischer, heimtückischer Mord anzusehen ist, sprachen sich auch die beiden Anwälte des Mannes für eine lebenslange Strafe aus. Sie wollen aber die Feststellung der besonderen Schuldschwere verhindern, damit ihr Mandant bereits nach der Mindesthaftdauer von 15 Jahren die Chance auf eine Entlassung auf Bewährung hat. dpa/lby

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