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Kraillinger Doppelmord: Notärzte kämpften um das Leben von Chiara und Sharon

Kraillinger Doppelmord

Notärzte kämpften um das Leben von Chiara und Sharon

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    Die Akten stapeln sich auf dem Pult des Vorsitzenden Richters.
    Die Akten stapeln sich auf dem Pult des Vorsitzenden Richters.

    Am zweiten Verhandlungstag im Prozess um den Doppelmord von Krailling haben am Mittwoch die Rettungskräfte vor dem Landgericht München ausgesagt. Sie schilderten, wie sie nach der Bluttat an der kleinen Chiara und ihrer Schwester Sharon um das Leben der Schwestern gekämpft hatten.

    Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos

    Als die Notärzte eintrafen, habe einer der Polizeibeamten, die als erstes am Tatort waren, bereits versucht, die achtjährige Chiara wiederzubeleben, sagte ein Rettungsassistent. Das Kind habe in einer großen Blutlache gelegen - es sei viel Blut für ein so kleines Kind gewesen. Auch ein Defibrillator sei zum Einsatz gekommen.

    Kraillinger Doppelmord: Rückblick auf die Ermittlungen

    Über Monate hinweg versuchten Ermittler die Hintergründe des Mordes von zwei Mädchen aus dem Münchner Vorort Krailling zu klären. Ein Rückblick:

    23. März 2011: In der Nacht werden die Schwestern Chiara (8) und Sharon (11) getötet. Die Mutter arbeitet zu der Zeit in der nahen Musikkneipe ihres Lebensgefährten. Die Wohnungstür ist unverschlossen.

    24. März: Am frühen Morgen kommen die Mutter und ihr Freund nach Hause. Sie finden die beiden Leichen.

    25. März: Das vorläufige Obduktionsergebnis wird veröffentlicht. Demnach wurden die Kinder erstochen und erschlagen. Das Landeskriminalamt hat eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro für Hinweise zur Aufklärung des Doppelmordes ausgesetzt.

    28. März: Die Belohnung hat sich erhöht. Zwei Privatleute geben zusammen noch einmal 10 500 Euro hinzu.

    29. März: Mehr als 500 Menschen kommen zu einem Gedenkgottesdienst.

    1. April: Mit einer privaten Trauerfeier nehmen die Eltern der ermordeten Mädchen Abschied. Kurze Zeit später wird der angeheiratete Onkel der Kinder als Tatverdächtiger festgenommen. Er hatte freiwillig eine Speichelprobe abgegeben, sein genetischer Fingerabdruck stimmt mit DNA-Spuren vom Tatort überein.

    2. April: Gegen ihn wird Haftbefehl wegen Verdachts auf zweifachen Mord erlassen. Als Motiv wird ein Erbschaftsstreit vermutet.

    7. April: Der Mann bestreitet die Tat, wie sein Verteidiger mitteilt.

    14. April: Ein Teilgutachten bestätigt den dringenden Tatverdacht.

    18. April: Die Polizei teilt mit, dass an den beiden Kindern und den mutmaßlichen Tatwerkzeugen DNA-Spuren des vierfachen Familienvaters gefunden wurden. Der mutmaßliche Täter schweigt zu den Vorwürfen.

    15. Juni: Die Ehefrau des Onkels hält ihren Mann für schuldig, wie sie in einem Interview sagt.

    2. September: Die Staatsanwaltschaft München II erhebt Anklage gegen den Onkel. Sie geht davon aus, dass er die Kinder «heimtückisch und aus Habgier» getötet hat. Außerdem soll er vorgehabt haben, die Mutter der Kinder - seine Schwägerin - umzubringen, um an Geld aus dem Nachlass zu kommen. Der Postbote und Vater von vier Kindern soll in finanziellen Schwierigkeiten stecken.

    17. Januar 2012: Der Prozess beginnt.

    "Wir haben die Maßnahmen dann irgendwann abgebrochen, als man gemerkt hat, dass das keinen Erfolg mehr bringt." Auch bei der elfjährigen Sharon hatte ein Polizist mit der Wiederbelebung begonnen, auch bei ihr blieben alle Versuche erfolglos. "Wir haben die Reanimation abgebrochen", sagte eine Rettungsassistentin.

    Der eigene Onkel wird beschuldigt, die beiden Mädchen in der Nacht zum 24. März 2011 in der Wohnung der Mutter grausam ermordet zu haben, um an ein Erbe zu kommen. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der hoch verschuldete Familienvater deshalb auch die Mutter - seine Schwägerin - töten wollte. 

    Auch die Mutter der Schwestern sollte sterben

    Von dem Vorhaben, auch seine Schwägerin umzubringen, habe der 51-Jährige abgesehen, weil sie nicht wie erwartet im Laufe der Nacht nach Hause kam. Die Frau hatte in der 50 Meter entfernten Musikkneipe ihres Lebensgefährten geholfen. Sie fand die Leichen ihrer Töchter, als sie mit dem Freund am frühen Morgen heimkam. Bisher äußerte sich der Angeklagte nicht vor Gericht. Er gab sich angesichts des großen öffentlichen Interesses an dem Fall betont entspannt.

    Die Eltern der ermordeten Mädchen sind in dem Prozess Nebenkläger. Sie nahmen auch am Mittwoch nicht an dem Verfahren teil, sondern ließen sich von ihren Anwälten vertreten. (dpa/lby/AZ) 

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