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NSU-Prozess
29.09.2014

War der NSU mehr als ein Trio?

Bestand der NSU nur aus Beate Zschäpe und ihren Mitstreitern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt? Diese Frage treibt Nebenkläger und Bundesanwaltschaft seit Beginn des NSU-Prozesses um.
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Bestand der NSU nur aus Beate Zschäpe und ihren Mitstreitern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt? Diese Frage treibt Nebenkläger und Bundesanwaltschaft seit Beginn des NSU-Prozesses um.
Foto: Michaela Rehle, dpa

Bestand der NSU nur aus Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt? Oder war er Teil einer Vereinigung? Darüber streiten Nebenkläger und Bundesanwaltschaft seit Beginn des NSU-Prozesses.

Wer oder was war das rechtsterroristische Gebilde, das sich "Nationalsozialistischer Untergrund" nannte? Um diese Frage entzündet sich seit Beginn des Münchner NSU-Prozesses immer wieder Streit im Gerichtssaal. Kontrahenten sind meist die Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger.

Die Bundesanwaltschaft, die die Hauptklage führt, meint: Es waren allein Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Anwälte der Nebenklage, also der Opfer und Angehörigen, machen dagegen ein verzweigtes Neonazi-Netzwerk für die Morde und Sprengstoffanschläge verantwortlich.

Das Gericht schien zu Beginn des Prozesses eher auf Seiten der Bundesanwaltschaft zu stehen. Seit einiger Zeit scheint es sich aber den Nebenklägern anzunähern. Ein Indiz dafür war in der vergangenen Woche die Vernehmung eines der schillerndsten Zeugen des gesamten Verfahrens, des früheren Anführers der Thüringer Szene, Tino Brandt.

Wie sahen die Strukturen rund um das NSU-Trio aus?

Eine der Nebenkläger-Vertreterinnen, die Berliner Rechtsanwältin Antonia von der Behrens, wollte wissen, ob Brandt, der als V-Mann für den Thüringer Verfassungsschutz tätig war, von einem weiteren Geheimdienst-Zuträger im innersten Zirkel wusste. Auffallend war, dass der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die Frage zuließ. Früher stoppte er Nebenkläger-Anwälte regelmäßig, wenn sie sich ausführlich mit der personellen Struktur der Szene beschäftigen wollten, weil er das zur Klärung der Schuldfrage für irrelevant hielt.

Jetzt ließ er die Anwältin nicht nur gewähren, er sprang ihr sogar bei, als sie zwischenzeitlich den Faden verlor. Brandt hatte nach stundenlangem Ausweichen eingeräumt, er habe eine "Person" im Kopf. Sogleich besann er sich aber und fügte hinzu, ihm falle kein Name ein. Hilfesuchend bat die Anwältin den Richter: "Fragen Sie". Götzl übernahm und bohrte hartnäckig weiter - am Ende zwar auch ohne Erfolg, aber der Zeuge Brandt wirkte nicht mehr ganz so selbstbewusst wie sonst während seiner langen Vernehmung. Götzl hatte Fragen gestellt, die dazu dienten, die Struktur um das Trio zu erhellen - Fragen der Art, die er noch vor wenigen Monaten mehrfach nicht zugelassen hatte.

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Die Spur des NSU führt nach Chemnitz

Zweifel an der Theorie des abgeschotteten Trios weckten in dem Prozess nicht nur die Nebenkläger-Anwälte, wenn sie nach Bekanntschaftsverhältnissen des Trios in der Szene fragten, sondern manchmal auch Zeugenaussagen. Angehörige einer deutsch-iranischen Familie in Köln, deren Geschäft von einem Sprengsatz verwüstet wurde, erkannten auf Fotos weder Uwe Böhnhardt noch Uwe Mundlos als Überbringer der Bombe. Vielmehr ähnelt ein nach ihren Angaben gefertigtes Phantombild einem polizeibekannten Kölner Neonazi.

Beate Zschäpe: Die 38-Jährige tauchte 1998 gemeinsam mit Uwe Mundlos (links, Foto vermutlich von 2004) und Uwe Böhnhardt unter, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Die drei Neonazis aus dem thüringischen Jena gründeten eine Terrorgruppe und nannten sich spätestens ab 2001 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).
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Die Angeklagten im NSU-Prozess
Foto: BKA, dpa

Wenn aber der NSU nicht allein aus dem Trio bestanden haben sollte, wer könnte dann noch dazu gehört haben? Rechtsanwältin von der Behrens sagt, es handele sich vor allem um einen Kreis von Leuten, von denen die meisten "den "Blood & Honour"-Strukturen in Chemnitz" entstammten. "In Chemnitz waren neben dem Trio mehrere Personen in die Vorbereitung der Aktionen und die Ausrüstung des NSU eingebunden", ist sich die Anwältin sicher. In einem Beweisantrag, den sie gemeinsam mit anderen Nebenklägern einbrachte, findet sich die Feststellung, das Trio habe sich auch nach dem Untertauchen "normal in der Szene bewegt": "Beispielsweise gab es mal einen wöchentlichen rechten Treff, da waren die ganz normal anwesend."

Bundesanwaltschaft: NSU war kein Netzwerk, sondern ein Trio

Das sieht die Bundesanwaltschaft anders. In der Anklageschrift heißt es: "Der "NSU" war nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu keinem Zeitpunkt ein "Netzwerk" mehrerer Zellen, sondern stets eine singuläre Vereinigung aus drei Personen." Ein Sprecher der Karlsruher Anklagebehörde verweist auf Anfrage darauf, dass "auch das Umfeld des Trios und insbesondere seine Verbindungen in rechtsextremistische Kreise intensiv durchleuchtet" worden seien.

Dafür seien mehr als 1000 Zeugen vernommen und tausende Beweisstücke ausgewertet worden. "Tatsächliche Anhaltspunkte für eine Beteiligung ortskundiger Dritter an den Anschlägen des "NSU" oder eine organisatorische Verflechtung mit anderen Gruppierungen haben die Ermittlungen bislang nicht ergeben", sagt der Sprecher.

Allerdings weist er auch darauf hin, dass die Ermittlungen weiterlaufen und eine "abschließende Bewertung der Beweise" erst am Ende des Prozesses möglich sei.Die Frage, wer oder was der NSU wirklich war, dürfte die Beteiligten noch länger beschäftigen. dpa

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