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Neue Gülle-Verordnung: Wenn es zum Himmel stinkt

Neue Gülle-Verordnung

Wenn es zum Himmel stinkt

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    Im Nattenhauser Wasserschutzgebiet wurde Gülle ausgebracht.
    Im Nattenhauser Wasserschutzgebiet wurde Gülle ausgebracht. Foto: Foto: Arc

    Augsburg Landleben. Das ist Natur pur und frische Luft, denken viele. Trotzdem rümpft dann so mancher die Nase und schließt Fenster und Türen. Denn auch auf dem Land kann es stinken, besonders an warmen Sommertagen. Grund dafür ist: Gülle. Der Biodünger wird von Landwirten verwendet, die lieber auf natürliche Stoffe zurückgreifen anstatt auf chemisch hergestellte Düngemittel.

    Doch Gülle auszufahren wird für Landwirte immer schwieriger, denn sie werden unter Zeitdruck gesetzt. Seit Beginn des Monats gilt eine neue EU-Verordnung, nach der Biodünger innerhalb von vier Stunden untergepflügt werden muss. Bisher sollte der Dünger nach der sogenannten Gülleverordnung „unverzüglich“ unter die Erde gebracht werden. Das hieß: Die Bauern hatten bis zum Ende des Tages Zeit dafür, oder, wenn die Arbeit abends begonnen wurde, bis zum nächsten Morgen.

    Für den Landwirt und Ortsobmann des Bayerischen Bauernverbandes in Oberknöringen (Kreis Günzburg), Erhard Schneider, ist das Vier-Stunden-Zeitfenster fast nicht einzuhalten: „Vergangene Woche haben wir es versucht und scheiterten.“ Es komme vor allem auf die Trockenheit des Bodens an. Wenn dieser bereits feucht sei und die Gülle darauf verteilt werde, könne er die Flüssigkeitsmenge nicht aufnehmen. „Die Oberfläche war so nass, dass Säen nicht möglich war“, sagt Schneider. Und nach sechs Stunden Wartezeit sei der Boden immer noch nicht optimal gewesen, trotz neuer Sämaschine. Leonhard Keller, Präsident des Bezirks Schwaben vom Bayerischen Bauernverband, sieht das Hauptproblem beim Wetter: „Wenn ein Gewitter kommt und ich nicht einpflügen kann, mache ich mich strafbar.“

    Helmut Haran, Referatsleiter beim Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten, gibt zu bedenken, dass weiterhin der Begriff „unverzüglich“ gelte. Demnach dürfe die Gülle bei Arbeitsunterbrechung durch ein Gewitter auch danach noch untergepflügt werden – sobald wie möglich.

    Zu viel Ammoniak in der Luft ist ein Problem

    Grund für die Neuerung ist die erhöhte Ammoniakbelastung der Luft. Eine EU-Richtlinie von 2001 besagt, dass die Emission von Ammoniak dringend reduziert werden muss. Dem bayerischen Landwirtschaftsministerium zufolge wird der für Deutschland angestrebte Zielwert (550 Kilotonnen) jedoch jedes Jahr um 30 Kilotonnen überschritten. Mit der neuen Verordnung soll das „Odeln“ also schneller vollzogen werden, damit so wenig Ammoniak wie möglich in die Luft gelangen kann. Schneider erklärt sich das wie folgt: „Manche Landwirte haben die Gülle nicht gleich verarbeitet und sie tagelang auf den Feldern stehen lassen. Wir dürfen jetzt dafür die Konsequenzen tragen.“

    In Bayern – wie in vielen anderen Bundesländern – will man nun eine Umfrage zur „Güllepraxis“ der Landwirte abwarten. 7000 Bauern werden im Moment befragt, wie schnell sie Gülle ausbringen. Sie staatlicherseits zu kontrollieren, scheint schwierig. Keller meint: „Die Nachbarn schwärzen einen schon an, wenn es etwas länger stinkt, als der Gesetzgeber vorgibt.“

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