Der Fall des Netzwerks Embryonenspende aus Höchstädt landet voraussichtlich vor dem Oberlandesgericht München. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Revision gegen das Urteil des Augsburger Landgerichts eingelegt. Dieses hatte in der vergangenen Woche die drei angeklagten Vorstandsmitglieder des Vereins freigesprochen. Im Raum stand der Vorwurf der missbräuchlichen Anwendung von Fortpflanzungstechniken (lesen Sie hier einen ausführlichen Bericht vom Prozess).
Höchstädt