„Windräder hinter der Medlinger Stiftskirche wären eine Schande“
Georg Holzheu und Reimut Kayser kritisieren die Entscheidung des Planungsverbands.
„Es scheint, dass der Regionale Planungsverband Augsburg auch bei der Neuauflage des Regionalplans (RP) kaum aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat. Sonst hätte der Planungsausschuss diesmal die Möglichkeit zur klaren Steuerung einer sinnvollen Windkraftnutzung im Landkreis wahrgenommen.“ So kritisieren Reimut Kayser, LBV-Kreisvorsitzender, und Georg Holzheu, Artenschutzreferent des NABU Zöschingen, in einer Pressemitteilung die Entscheidung des Ausschusses, eine prospektive Windkraftvorrangfläche (VRW) nur zur Vorbehaltsfläche (VBW) abzustufen, statt die fragliche Fläche ganz zu streichen (die DZ berichtete). „Grundsätzlich hätte jeder der drei Hauptkritikpunkte, nämlich Bedenken aus Sicht des Denkmalschutzes, des Artenschutzes und der mangelnden Windhöffigkeit schon für sich allein ausgereicht, die Fläche im Medlinger Hart für Windkraftplanungen auszuschließen“, betonen die beiden Experten. Georg Holzheu verweist warnend auf das Beispiel des Windparks Zöschingen, wo trotz frühzeitiger Bedenken wegen der zu erwartenden wirtschaftlichen Defizite zwei Vorrangflächen ausgewiesen und acht Windräder gebaut wurden. „Die vorhersehbare finanzielle Misere müssen nun die privaten Kleinanleger ausbaden“, ärgert sich der Zöschinger. Reimut Kayser ergänzt, dass die Windhöffigkeit im Windpark Zöschingen, welcher auf einem Niveau um 600 Meter Höhe liegt, immerhin noch deutlich besser sei als auf der Vorbehaltfläche im Medlinger Hart, die rund 100 Meter tiefer liegt.
Er verweist auf die vom Kreis in Auftrag gegebene „Potenzialanalyse Windenergie für den Landkreis Dillingen“ vom „Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!)“ und zitiert die Bewertung beziehungsweise Empfehlung von Dr. Barth zum untersuchten Bereich: „1426 Volllaststunden liegen deutlich unter den gemeinhin als Schwellenwert angesehenen 1500, ab welchem der Betrieb einer Windenergieanlage wirtschaftlich möglich ist.“ Er schließt seine Empfehlung zu einer WEA-Planung ab: „… weshalb hier (…) von einer Umsetzung abgeraten wird.“ Wer trotz artenschutz-, denkmalschutzrechtlicher und ökonomischer Bedenken in Blickrichtung zum 73 Meter hohen Kulturdenkmal des Stiftskirchenturms drei bis vier rund 200 Meter hohe großindustrielle technische Bauwerke errichten möchte, beweist nach der Ansicht von Holzheu und Kayser, dass er/sie gänzlich unbelastet ist von jeglicher Wertschätzung heimatlicher Kultur- und Naturschätze und absolut unfähig ist, Fehler, die schon andere gemacht haben, zu vermeiden.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.