Es wird eng für den Betriebsratsvorsitzenden von Legoland. Nach viereinhalbstündiger Verhandlung stellte die Neu-Ulmer Kammer des Arbeitsgerichts Augsburg gestern kurz vor 17 Uhr fest, dass es den Vorwurf der Parkleitung in Günzburg für gerechtfertigt sieht: Dieser lautet, dass sich Nikolaus Lauter selbst Urlaub genehmigt hat. Das Arbeitsverhältnis sei so belastet, dass es nicht fortgesetzt werden könne, sagte Richter Thomas Taubert. Deshalb werde das Gericht die fehlende Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung von Lauter ersetzen. Was Taubert in seiner kurzen Begründung hinzufügte, überraschte dann doch alle im kleinen Zuhörersaal des Gerichtsgebäudes. Der Vorwurf mit dem nicht genehmigten Urlaub allein reiche noch nicht für eine fristlose Kündigung, ergänzte der Richter. „Herr Lauter hat sich so öffentlich geäußert, wie er es unserer Meinung nach nicht hätte tun dürfen.“
Prozess