Zwei Jahre und vier Monate Haft – so lautet das Urteil des Landgerichts Augsburg gegen Peter Leitenmaier. 372 Fälle von Veruntreuens von Arbeitsentgelt, 120 Fälle von Betrug sah die 10. Strafkammer um Richter Wolfgang Natale als erwiesen an. Unter der Regie des ehemaligen Unternehmers und Thannhauser Ex-Stadtrats sei in dem Unternehmen ein System geschaffen worden, um Scheinselbstständige zu beschäftigen und die Sozial- und Krankenkassen zu prellen.
Landkreis Günzburg