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Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Auf einer Veranstaltung in Unterknöringen im vergangenen Sommer soll auch ein Maßkrug geflogen sein.

Landkreis Günzburg
25.08.2023

Rassistische Beleidigungen auf dem Dorffest: Das ist die Konsequenz

Von Sophia Huber

Plus Ein Mann beschimpft auf einer Feier in Unterknöringen zwei dunkelhäutige Männer und verletzt einen am Kopf. Dafür wird er bestraft. Doch er legt Einspruch ein.

Dass es auf Dorffesten auch mal laut wird, kommt öfter vor, gerade wenn Alkohol im Spiel ist. Auf einem Dorffest in Unterknöringen, das Anfang August vergangenen Jahres stattfand, musste sogar die Burgauer Polizei einschreiten. Damals berichteten die Beamtinnen und Beamten von Beleidigungen, einem Faustschlag und einem Wurf mit einem Bierkrug. Ein Mann soll ausgetickt sein, ein zunächst verbaler Streit eskalierte. Der Beschuldigte wurde damals mittels Zeugenaufrufen von der Polizei gesucht. 

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Inzwischen wurde der Mann gefunden, und nicht nur das: Wenige Monate nach dem Vorfall wurde ein Strafbefehl gegen den heute 32-Jährigen aus dem Landkreis erlassen. Jetzt stand er außerdem vor dem Günzburger Amtsgericht. Der Grund: Er legte Einspruch gegen den damaligen Strafbefehl ein. Was ist auf diesem Dorffest passiert?

Mann aus Kreis Günzburg war auch im Besitz eines Schlagrings

Wie die Staatsanwaltschaft Memmingen im Saal berichtet, soll der Angeklagte an dem besagten Abend im August 2022 gegen 23.10 Uhr auf dem Dorffest zusammen mit weiteren Personen in eine verbale Auseinandersetzung mit zwei dunkelhäutigen Männern geraten sein. Der damals 31-Jährige soll diese außerdem aufgrund ihrer Hautfarbe rassistisch beleidigt haben. Sodann schlug er laut Anklage plötzlich und unvermittelt einem der Geschädigten mit der Faust ins Gesicht, sodass dieser eine Schwellung im Bereich der rechten Gesichtshälfte und Schmerzen erlitt. Aus der vorgelesenen Akte in der Verhandlung ergibt sich nicht, warum es überhaupt zu diesem Streit kam. Für seine Taten wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt, wie Richterin Lang mitteilt. In der Anklage, die im Saal verlesen wird, werden allerdings noch weitere Dinge erwähnt. Der 32-Jährige soll rund 30 Gramm Marihuana sowie psilocybinhaltige Pilze zu Hause gehabt haben. Bei einer Durchsuchung fanden Beamte außerdem einen Schlagring.

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Noch bevor die Verhandlung richtig losgeht und Zeugen verhört werden, schlägt der Verteidiger aus Augsburg ein Rechtsgespräch vor, um den Ablauf etwas zu "verschlanken". Richterin und Staatsanwalt stimmen zu. Das Ergebnis des wenigen Minuten langen Gesprächs: Der Beschuldigte nimmt seinen Einspruch zurück. Somit wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Anklage zur Hauptverhandlung eingestellt und die Strafe aus dem Strafbefehl gültig. Die Asservate, die bei der Wohnungsdurchsuchung gefunden wurden, wie etwa der Schlagring, Drogenutensilien oder Patronen, werden von der Justizbehörde sichergestellt. Richterin Lang erklärt, dass die Rücknahme des Einspruchs den Verhandlungstag massiv verkürzt habe, die elf geladenen Zeugen wurden wieder abbestellt. 

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