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Grundgesetz, Artikel 14: Eigentum verpflichtet

Grundgesetz, Artikel 14

Eigentum verpflichtet

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    Eigentum verpflichtet
    Eigentum verpflichtet

    Ein sehr hohes Vermögen ist in erster Linie Anlass für Respekt und nicht für Neid. Superreich zu sein ist nichts Unehrenhaftes, vorausgesetzt, der Reichtum wurde auf rechtmäßige Weise erlangt.

    Wer extrem reich ist, sollte sein Vermögen aber auch zum Wohle der Allgemeinheit nutzen. Diese Forderung steht nicht etwa im Kommunistischen Manifest, sondern im deutschen Grundgesetz, Artikel 14: „Eigentum verpflichtet“, heißt es da. Viel Eigentum verpflichtet auch zu Transparenz. Es spielt dabei keine Rolle, ob einer in der Reichen-Rangliste zehn Plätze höher oder niedriger steht. Die Leser wissen, dass sie es mit Schätzwerten zu tun haben.

    Es geht darum, dass großes Vermögen Macht und Einfluss bedeutet. Eine Gesellschaft muss über solche Fragen reden dürfen: Wo sind die Superreichen? Woher kommt ihr Geld? Wie gehen sie damit um?

    Wenn ein Vermögen in die hunderten Millionen Euro oder mehr geht, gibt es daran ein berechtigtes öffentliches Interesse.

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