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Änderung der Bundeslärmschutzverordnung: Kinder dürfen lärmen

Änderung der Bundeslärmschutzverordnung

Kinder dürfen lärmen

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    Kinder dürfen lärmen
    Kinder dürfen lärmen

    Teile der Gesellschaft in Deutschland waren und sind Kindern gegenüber skeptisch eingestellt. Die Folgen sind hinlänglich bekannt. Dass Menschen die Verantwortung und den Stress des Elternseins scheuen, kann man gut verstehen, denn Eltern müssen sich hierzulande noch immer (zu) häufig für ihre Sprösslinge entschuldigen. Wer schon einmal mit kleinen Kindern in Hotels oder Restaurants war und aufgebrachte Tischnachbarn erlebte, weil der Nachwuchs nicht still und aufrecht am Tisch saß, der weiß, was es heißt: Blicke können töten.

    Kinder aber sind nun einmal natürliche Lärmquellen. Sie wollen das Leben entdecken, sich bewegen, sich mitteilen. Und das geschieht nicht lautlos. Auf Kinderspielplätzen, in Kitas und auf Pausenhöfen geht es hoch her. Genau diesen „Krach“ müssen wir wieder ertragen lernen. Insofern ist die Änderung der Bundeslärmschutzverordnung Teil eines behäbigen gesellschaftlichen Umdenkprozesses. Sie war überfällig.

    Nachdenkenswert ist die Frage, warum sich Union und FDP im Bund nicht dazu durchringen können, die Regelung auf Jugendliche auszudehnen, Schwarz-Gelb in Bayern aber schon?

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