Gebt das Hanf frei, forderte einst der Ur-Grüne Christian Ströbele und wurde mit diesem Spruch zu einer Berühmtheit auf Youtube. Es ist so weit: Einstimmig hat der Bundestag die Freigabe von Cannabis auf Rezept beschlossen.
Cannabis: Mögliche Schmerzlinderung zählt, nicht das Suchtpotenzial
Wirklich frei ist das Hanf damit allerdings noch lange nicht, der Joint bleibt weiterhin verboten, ebenso der wilde Anbau von Hanf. Denn nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Freigabe an sehr eng gesteckte Vorgaben gebunden. Der Patient muss schwer krank sein, nach der Verschreibung durch den Arzt muss der medizinische Dienst der Krankenkassen die Therapie genehmigen. Somit wird die Zahl der Patienten überschaubar bleiben.
Genau sie aber profitieren von dem Gesetz. Es war nicht einzusehen, dass die ausschließliche Fixierung auf den Suchtcharakter von Cannabis seinen Einsatz in der Medizin verhinderte und Patienten kriminalisierte. Endlich ist die Politik über ihren Schatten gesprungen. Für einen Krebspatienten im Endstadium ist die drohende Abhängigkeit kein Thema mehr, seine Befreiung von den Schmerzen aber ein nicht zu überschätzender Zugewinn an Lebensqualität.
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