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Islamischer Staat: Prozess gegen IS-Kämpfer in Deutschland: "Sie haben mich überredet"

Islamischer Staat

Prozess gegen IS-Kämpfer in Deutschland: "Sie haben mich überredet"

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    Der Angeklagte Kreshnik B. (r) unterhält sich am Montag im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main mit seinem Verteidiger Mutlu Günal.
    Der Angeklagte Kreshnik B. (r) unterhält sich am Montag im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main mit seinem Verteidiger Mutlu Günal. Foto: Boris Roessler, dpa

    Kreshnik B. grinst, verlegen hält er eine Hand vor seine Augen, als er aus den Lautsprechern des Gerichtssaals noch einmal die Stimme seiner verzweifelten Schwester hört. „Du bist jung, dumm und naiv. Für 50 Euro sollen hängengebliebene Kinder Menschen umbringen.“ Dann hört Kreshnik B., wie er sich rechtfertigt: „Ich bin wegen meiner Religion hier.“ Im Koran stehe über die Ungläubigen geschrieben: „Tötet sie, wo immer ihr sie findet.“ Rauschen. Der Mitschnitt des Telefonats ist schlecht, zu sehr weht der Wind in das Handymikrofon. „Erzähle mir nichts vom Koran, komm nach Hause“, fleht die Schwester ihren Bruder an. „Wenn ihr mich liebt, dann folgt mir“, antwortet er hart.

    Kreshnik B. reiste mit dem Bus nach Syrien

    Ein Jahr nach diesem von den deutschen Strafverfolgungsbehörden aufgezeichneten Gespräch steht mit dem 20-jährigen Kreshnik B. erstmals ein mutmaßlicher Kämpfer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) vor einem deutschen Gericht. Der gebürtige Bad Homburger mit familiären Wurzeln im Kosovo soll im vergangenen Juli zusammen mit sechs Gleichgesinnten per Bus über Istanbul nach Syrien gereist sein, um sich den Kämpfern des IS anzuschließen.

    Er sei Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen und habe schwere staatsgefährdende Straftaten vorbereitet, heißt es in der Anklage, die am Montag die Generalbundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts erhoben hat. Der junge Deutsche soll demnach in Syrien an einer Schießausbildung teilgenommen haben und mit einer selbst besorgten Waffe an mindestens drei mehrtägigen Kampfeinsätzen gegen das syrische Assad-Regime beteiligt gewesen sein.

    IS-Prozess: Der Mann mit dem Salafisten-Bart

    In einem abgehörten Telefonat soll er gesagt haben, sein größter Wunsch sei es, als Märtyrer zu sterben. Bei seiner Rückkehr nach Deutschland wurde Kreshnik B. am 12. Dezember 2013 am Frankfurter Flughafen festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

    Scheu und verlegen schaut der junge Mann, als er auf der Anklagebank Platz nimmt. Er trägt einen schwarzen Kapuzenpulli und eine pluderige graue Jogginghose. Ein pummeliger Typ mit kräftigen Oberarmen und einem noch dünnen Bart, wie ihn Salafisten häufig tragen. Neben ihm sitzen ein Übersetzer, der dem Gericht im Verlauf des Prozesses auf albanisch geführte Telefonate übersetzen soll, und Anwalt Mutlu Günal, der seinem Mandanten geraten hat, am ersten Prozesstag noch nichts zu sagen.

    Die radikale Ideologie stammt nicht aus seiner Familie

    Im Laufe des auf sieben Verhandlungstage angesetzten Prozesses sei sein Mandant bereit, sich zu den Vorwürfen zu äußern, hat Günal dem Gericht vorab mitgeteilt. Wie Kreshnik B. überzeugt wurde, für den IS in Syrien zu kämpfen, was er dort getan hat und wie er mittlerweile darüber denkt – davon erfährt das Gericht von ihm am ersten Verhandlungstag nichts.

    Deshalb entschließt sich der vorsitzende Richter Thomas Sagebiel, zwei abgehörte Telefonate abzuspielen, die Kreshnik B. von Syrien aus mit seiner Schwester geführt hat. „Um das hier mal in die Gänge zu bringen“, wie der Richter sagt. Die Gespräche zeigen die Verzweiflung der Schwester, die Angst um das Leben ihres Bruders hat. Sie beschimpft ihn als Idioten und Lügner, nennt ihn verächtlich Krieger des Jahres. Sie versucht, ihren Bruder zur Rückkehr nach Deutschland zu zwingen, appelliert an sein Gewissen, spricht immer wieder von den Eltern.

    Es wird deutlich, dass die radikale Ideologie, die Kreshnik B. offenbar in den Krieg nach Syrien geführt hat, nicht aus seiner Familie stammt. Im Gegenteil: Einen Tag nach seiner Abreise Richtung Syrien sollen die Eltern ihren Sohn bei der Polizei sogar als vermisst gemeldet haben.

    Nachrichtendienstkreise: Radikalisierung von Kreshnik B. verlief rasant

    Aus Nachrichtendienstkreisen heißt es, die Radikalisierung von Kreshnik B. sei rasant verlaufen. Zwischen seinem ersten Auftauchen bei einer Koranverteilung durch Salafisten auf der Frankfurter Einkaufsmeile Zeil und seiner Reise nach Syrien sei nicht einmal ein Jahr vergangen. Nur so ist vielleicht auch zu erklären, dass Kreshnik B. noch im Alter von 15 Jahren ausgerechnet in Deutschlands größtem jüdischen Verein, Makkabi Frankfurt, Fußball gespielt hat. Er sei ein aufgeschlossener Junge gewesen, der sich für seine Mitspieler eingesetzt habe und nie negativ aufgefallen sei, erinnert sich der Leiter der Jugendabteilung. Dass er in einem jüdischen Verein für die Gegner per se erst mal als Jude galt, hätte ihn nicht gestört. Religion muss für ihn damals noch kein trennendes Element gewesen sein.

    Später, an der Frankfurter Berufsfachschule für Bautechnik, hat Kreshnik B. dagegen einen schlechten Eindruck hinterlassen. Er soll häufiger abwesend als anwesend gewesen sein und Lehrerinnen nicht akzeptiert haben. „Es macht mich traurig, dass dieser junge Mann sein eigenes Leben zerstört“, sagt Schulleiter Gottfried Bertz.

    Gericht erhofft sich Erkenntnisse über Rekrutierung des IS

    Zu bis zehn Jahren Haft könnte Kreshnik B. für die ihm vorgeworfenen Taten verurteilt werden – egal ob nach Jugendstrafrecht oder nicht. Das Gericht hat dem Angeklagten Milde in Aussicht gestellt, falls er im Prozess kooperieren sollte. „Wir wollen Ihnen nicht die Zukunft verbauen, wir müssen Sie aber auch ein bisschen kennenlernen“, so Richter Sagebiel. Drei Jahre und drei Monate Haft würde die Strafe mindestens betragen, höchstens jedoch vier Jahre und drei Monate, wenn Kreshnik B. bereit sei, seine Straftaten einzugestehen und die Fragen des Gerichts und des Generalbundesanwalts im gesamten Prozess zu beantworten. Beide erhoffen sich davon weitere Erkenntnisse über die Rekrutierung des IS in Deutschland.

    Immerhin sollen mittlerweile mehrere hundert junge Deutsche in Syrien für die islamistische Terrororganisation kämpfen. Ob sich Kreshnik B. auf dieses Angebot einlassen wird, will sein Anwalt am Freitag, dem zweiten Verhandlungstag, bekannt geben.

    Kreshnik B.: "Sie haben mich überredet"

    Als eines der Beweisstücke wird das Gericht ein Internetvideo vorführen, das Kreshnik B. bei einer Veranstaltung des IS in Syrien zeigt. Etwas schüchtern und noch ganz bartlos sitzt er da im T-Shirt zwischen teils vermummten IS-Kämpfern und verfolgt etwas unsicher die dröhnende Predigt eines Mitstreiters. Das Gericht hat außerdem angekündigt, einen Gutachter einzuladen, der klären soll, inwieweit der Angeklagte in seiner persönlichen Entwicklung gestört ist.

    Da die Strafverfolgungsbehörden ab September 2013 sämtliche Handygespräche von Kreshnik B. mitgehört haben, sollen im Laufe des Prozesses auch weitere Telefonprotokolle ausgewertet werden. Auf diese Gespräche stützen die Behörden auch die Annahme, dass der 20-Jährige nicht vorhatte, nach seiner Rückkehr in Deutschland Terroranschläge zu verüben.

    „Wenn du angegriffen würdest, würdest du keine Hilfe wollen?“, fragt Kreshnik B. seine Schwester in einem der Telefonate aufgebracht. „Natürlich würdest du wollen.“ Die Schwester sagt, ihre Eltern hätten schon die ganze Familie eingeladen, weil er sich nicht gemeldet habe und sie dachten, er sei tot. Wieder grinst Kreshnik B., als er das hört. Es ist die einzige Gemütsregung, die er am ersten Tag vor Gericht zeigt. „Warum willst du unbedingt in Syrien bleiben?“, fragt ihn seine Schwester in dem Telefonat. Er antwortet: „Sie haben mich überredet.“ Die Unsicherheit ist jetzt verschwunden.

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