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Bundestagswahl 2017: Was am Sonntag auf die Wahlhelfer zukommt

Bundestagswahl 2017

Was am Sonntag auf die Wahlhelfer zukommt

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    Kölner Wahlhelfer sortieren die eingegangenen Umschläge der Briefwähler: Am Sonntag sind 650 000 Ehrenamtliche im Einsatz.
    Kölner Wahlhelfer sortieren die eingegangenen Umschläge der Briefwähler: Am Sonntag sind 650 000 Ehrenamtliche im Einsatz. Foto: Rolf Vennenbernd, dpa

    Bundesweit sind am Sonntag rund 650.000 Wahlhelfer im Einsatz. Wie sie dafür sorgen, dass die Wahl stattfinden kann. In jedem Wahllokal und in jedem Briefwahlbezirk ist ein Wahlvorstand im Einsatz – bestehend aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und drei bis sieben Beisitzern. Der Wahlvorstand passt auf, dass die Abstimmung ordnungsgemäß abläuft. Nach 18.00 Uhr zählt er die Stimmen aus und meldet das Ergebnis an die Kommune.

    Welche Voraussetzungen muss ein Wahlhelfer erfüllen?

    Er muss wahlberechtigt sein – also volljährig und deutscher Staatsbürger – und sollte im Wahlgebiet wohnen. Parteimitglied zu sein ist kein Hindernis. Wahlhelfer dürfen aber nicht selbst zur Wahl stehen und keine Kleidung mit politischen Statements tragen.

    Wie werde ich Wahlhelfer?

    Die Wahlhelfer werden von ihren Kommunen bestimmt. Es ist auch möglich, sich freiwillig zu melden. Wenn eine Kommune Wahlhelfer auswählt, dürfen diese nur unter bestimmten Voraussetzungen absagen: Berufliche Gründe, Krankheit, körperliche Beeinträchtigung oder „ein anderer wichtiger Grund“. Menschen über 65 Jahre dürfen ohne Begründung ablehnen.

    Wer kontrolliert die Wahlhelfer?

    In erster Linie kontrollieren sich die Wahlhelfer gegenseitig. Aber auch jeder Bürger kann, wenn er möchte, die Wahlhelfer kontrollieren. Denn die Stimmauszählung ist öffentlich. So lange die Wahlhelfer nicht gestört werden und genügend Platz im Raum ist, darf jeder Bürger bei der Stimmauszählung dabei sein.

    Wie entscheiden die Wahlhelfer in komplizierten Fällen?

    Tatsächlich kann es sein, dass ein Stimmzettel in einem Wahllokal als ungültig gewertet wird, der in einem anderen Wahllokal gezählt hätte. Denn das Gesetz lässt hier einen gewissen Handlungsspielraum. Kompliziert wird es, wenn jemand etwa einen Smiley in das Eck seines Wahlzettels malt. So ein Zettel kann als ungültig gewertet werden – muss es aber nicht. Im Gesetz heißt es, der Stimmzettel darf keinen „Zusatz“ enthalten. Ab wann das der Fall ist, entscheidet im Einzelfall der Vorsitzende des Wahlvorstandes. Eindeutig als ungültig gelten alle Wahlzettel, bei denen der Wählerwille nicht eindeutig zu erkennen ist. Wenn ein Wähler zum Beispiel für zwei Wahlkreiskandidaten oder für zwei Landeslisten gestimmt hat. Oder einen leeren Wahlzettel abgegeben hat. Dann ist sogar zu vermuten, dass der Wahlberechtigte absichtlich eine ungültige Stimme abgegeben hat. Manche Wähler streichen ihren Zettel auch durch oder schreiben „ungültig“ darauf. Einen wirklichen Effekt hat das nicht, denn warum Stimmzettel ungültig sind, wird nicht ausgewertet. Kommentare, die jemand auf einen Wahlzettel schreibt, sehen also nur die Wahlhelfer. Allerdings erhöhen ungültige Stimmen die Wahlbeteiligung. Wenn es darum geht, ob eine Partei die Fünf-Prozent-Hürde erreicht, spielen sie keine Rolle. Denn da geht es um fünf Prozent der gültigen Stimmen.

    Was bekommen Wahlhelfer?

    Das sogenannte Erfrischungsgeld. Es beträgt, so ist es im Gesetz festgehalten, 25 Euro. Der Vorsitzende erhält 35 Euro. Allerdings stocken viele Gemeinden das Erfrischungsgeld auf. In Augsburg wird ein besonders hohes Erfrischungsgeld gezahlt, nämlich 100 Euro. Wenn ein Wahlhelfer aus einem anderen Wahlbezirk stammt, können ihm die Fahrtkosten erstattet werden.

    Wie läuft das mit der Briefwahl?

    Die Briefwahlstimmen werden in einzelnen Briefwahlbezirken ausgezählt. Ab 14 Uhr prüfen die Wahlhelfer dort, ob die Wahlbriefe in Ordnung sind, zum Beispiel, ob der Stimmzettel im offiziellen Umschlag steckt. Die Auszählung beginnt, wie bei allen anderen Stimmen, um 18 Uhr. Seit 2008 müssen Wahlberechtigte nicht mehr begründen, warum sie an der Briefwahl teilnehmen wollen. Seitdem ist der Anteil der Briefwähler stark angestiegen, 2013 waren es rund 25 Prozent. Die Kommunen reagieren: „Wir haben die Briefwahlbezirke personell verstärkt“, heißt es vonseiten der Stadt Augsburg. Vorerst nur personell – nach der Wahl werden die Verantwortlichen besprechen, wie sie in Zukunft damit umgehen. Dann werden wohl zusätzliche Briefwahlbezirke geschaffen. Schon jetzt zeigt sich: Es wird in Augsburg 2017 mehr Briefwähler geben als je zuvor.

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