Königsbrunn/Augsburg Glück im Unglück hat ein heute 54 Jahre alter Königsbrunner im Juli 2017 gehabt, auch wenn ihm seine Autofahrt an diesem Abend eine Verhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht eingebracht hat. Staatsanwältin Stefanie Dülla attestierte dem Mann, er habe eine „extrem hohe Gefahr für die Allgemeinheit“ dargestellt – für andere Autofahrer, für einen Fußgänger und für die beiden Polizisten, die seine Fahrt beenden wollten. Glück hat der Angeklagte jetzt auch, dass der Richter zu seinen Gunsten eine verminderte Schuldfähigkeit annimmt und es bei einer Bewährungsstrafe.
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