Streit um Windräder dreht sich um Kopfschmerz und Infraschall
Sachverständige schaffen den Beschwerdeführern viel Gegenwind. Gericht will am Donnerstag entscheiden
Das Verwaltungsgericht Augsburg fällte gestern noch kein Urteil zu den Klagen einiger Anwohner der beiden Windräder südlich von Langerringen. Rund sechs Stunden lang nahm es sich Zeit, zu den Einwendungen der fünf Beschwerdeführer aus dem Ortsteil Schwabaich auch drei Sachverständige zu hören. Hauptthemen waren vor allem der Lärmschutz und sogenannter Infraschall. Die Klagenden berichteten von gesundheitlichen Beschwerden seit Inbetriebnahme der Anlagen, von denen eine nur 600 Meter vom nächsten Haus entfernt steht. Insbesondere machen sie tiefe Schallfrequenzen für Kopfschmerzen verantwortlich. Diese Annahme wurde von den Sachverständigen des Landesamts für Umweltschutz sowie vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nicht unterstützt. Vielmehr hätten Messungen keinen Nachweis gebracht, dass solche Beschwerden anzunehmen seien. Aspekte wie Natur- und Vogelschutz waren Themen am Rande.
Die beiden beklagten Windkraftanlagen wurden Anfang 2014 genehmigt und sind seit Mitte Dezember in Betrieb. Nachdem gegen die Baugenehmigung geklagt wurde, wurde der Sofortvollzug der Genehmigung angeordnet. Jetzt wird im Hauptverfahren noch einmal entschieden. Das Urteil soll am Donnerstag gefällt und dann den Beteiligten zugestellt werden.
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