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Tag der Zahngesundheit: Tägliche Pflicht

Tag der Zahngesundheit

Tägliche Pflicht

Um Karies gar nicht erst entstehen zu lassen, ist zweimal täglich Zähneputzen Pflicht – auch im Alter.
Um Karies gar nicht erst entstehen zu lassen, ist zweimal täglich Zähneputzen Pflicht – auch im Alter. Foto: aletia2011, adobe.stock.com

Zweimal täglich und jedes Mal gründlich: Die intensive Zahnpflege ist ein Muss. Das gilt in jeder Lebensphase – natürlich auch im Alter. Doch für ältere Menschen und alle Mal für Pflegebedürftige kann es mühsam sein, eine Zahnbürste zu halten – oder überhaupt am Waschbecken zu stehen und im Spiegel den Zahnbelag zu erkennen. Es ist aber nötig, diesen Belag zu sehen und zu entfernen. Denn der sogenannte Plaque enthält Bakterien, die Karies oder Zahnfleischentzündungen auslösen können.

Generell gilt: „Bei der täglichen Mundpflege sollte unbedingt eine fluoridhaltige Zahnpasta verwendet werden“, sagt die Zahnärztin Gudrun Kaps-Richter. Sie stärkt die Zähne und verringert das Kariesrisiko. Auch die Zahnzwischenräume müssen gereinigt werden. Das geht entweder mit Zahnseide oder mit Interdentalbürstchen.

Zunge nicht vergessen

Vor dem Putzen müssen eventuell vorhandene Prothesen entfernt werden. Sie sollten nach jedem Essen unter fließendem Wasser abgespült und mit Prothesenbürsten gereinigt werden. Außerdem kann es sinnvoll sein, die Zunge ein- bis zweimal täglich zu reinigen, etwa mit einem speziellen Schaber. „Denn auf der rauen Oberfläche der Zunge können sich Bakterien und Pilze leicht ansiedeln und vermehren“, erklärt Daniela Sulmann vom Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).

Das ist vor allem sinnvoll, wenn die Zunge sehr belegt oder der Mund sehr trocken ist. Gerade im Alter kommt das aufgrund nachlassender Speichelproduktion oder durch Medikamente häufiger vor. In vielen Fällen hilft dagegen, mehr zu trinken. Ist das Problem damit nicht gelöst, fragen Betroffene am besten ihren Arzt, was sie tun können. Ein trockener Mund stört nämlich nicht nur beim Zähneputzen, sondern auch beim Essen.

Fällt das Stehen bei der Zahnpflege schwer, kann man sich einen Stuhl ans Becken stellen und im Sitzen putzen sowie fädeln. Wer Schwierigkeiten hat, eine Zahnbürste zu greifen, für den gibt es Bürsten mit dickeren und robusteren Griffen. Das Zubehör bekommen Betroffene im Sanitätsfachhandel. Erhältlich sind auch Zahnbürsten mit zwei oder sogar drei Bürsten. Dabei werden die Zähne innen und außen sowie die Kauflächen gleichzeitig gereinigt. Wichtig ist ausreichend Licht im Bad, damit man die Beläge auf den Zähnen erkennen kann.

Hilfe beim Putzen

Bei Pflegebedürftigen kann die Zahnpflege auch im Bett erfolgen, so dies notwendig ist. Der Betroffene muss dabei aufrecht sitzen, damit er sich nicht verschluckt. Kann der Pflegebedürftige sich die Zähne selbst putzen, dann sind elektrische Zahnbürsten ideal. „Wenn er dazu nicht in der Lage ist und Pflegekräfte oder Angehörige das Putzen übernehmen, dann eignen sich vor allem Bürsten mit weichen Borsten, um Verletzungen vorzubeugen“, sagt Sulmann. Angehörige sollten sich von professionellen Pflegekräften zeigen lassen, wie sie am besten bei der Zahnpflege unterstützen können.

Die Helfer müssen sich die Hände waschen und desinfizieren und bei der Zahnpflege selbst Einmalhandschuhe tragen. In einigen Fällen ist es auch ratsam, Zähne und Mund eines Pflegebedürftigen ohne eine Zahnbürste zu reinigen. Bei dieser Art der Zahnpflege tränken Helfer Mulltupfer mit einer Lösung, die gegen Entzündungen hilft – etwa Tee aus Kamille oder Salbei beziehungsweise ein Produkt aus der Apotheke.

Egal ob mit Tupfer, normaler oder elektrischer Zahnbürste: Wann und wie die Zähne geputzt werden, entscheidet stets der Pflegebedürftige. Was er noch selbst kann, sollte er möglichst auch selbst tun. Unterstützen statt übernehmen, lautet die Devise. Und ganz wichtig: Für die Zahnpflege sollten sich Pflegende und Pflegebedürftige stets Zeit lassen.                                                 tmn

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