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Weltbild: Ist ein Betriebsrat wirklich unkündbar?

Weltbild

Ist ein Betriebsrat wirklich unkündbar?

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    Weltbild will den Betriebsrats-Chef loswerden.
    Weltbild will den Betriebsrats-Chef loswerden. Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Betriebsräte haben die Aufgabe, sich für die Mitarbeiter einzusetzen und deren Interessen auch gegen die Vorstellungen der Chefs zu verteidigen. Damit die Betriebsräte unabhängig urteilen, sind sie besonders geschützt. Etwa wenn es um Kündigungen geht. Im Kündigungsschutzgesetz ist festgeschrieben, dass Betriebsräte während ihrer Amtszeit und ein Jahr danach im Regelfall nicht entlassen werden dürfen. Anders im Fall, der das Arbeitsgericht in Augsburg beschäftigt. Die Unternehmensführung der Weltbild-Gruppe will den Chef des Betriebsrats fristlos entlassen. Aber geht das?

    Wann kann ein Betriebsrat gekündigt werden?

    Grundsätzlich sei es möglich, einem Mitglied des Betriebsrats zu kündigen, sagt der Arbeitsjurist Raffael Nath. Allerdings nur außerordentlich. Weil Betriebsräte besonderen Schutz genießen, muss dieser Kündigung der gesamte Betriebsrat zustimmen. Tut er das nicht – wie im Fall von Weltbild – kann sich der Arbeitgeber die Zustimmung von einem Gericht holen. Das prüft, ob ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt.

    „Solche wichtigen Gründe sind zum Beispiel, dass der Beschäftigte eine Straftat gegen den Arbeitgeber verübt hat“, erklärt Nath. Und nennt Beispiele: Diebstahl, Unterschlagung, Beleidigung des Arbeitgebers oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. „Der Arbeitgeber muss dann beweisen, was vorgefallen ist“, sagt Nath.

    Ein anderer Grund könnte auch sein, dass ein Mitarbeiter mehrere Abmahnungen wegen kleinerer Verstöße bekommen hat. Etwa weil er häufig zu spät kommt oder im Fall einer Krankheit seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig beim Arbeitgeber vorgelegt hat. Die Regeln, wann ein wichtiger Grund vorliegt, und wann nicht, sind immer gleich – egal, ob ein Mitarbeiter Mitglied des Betriebsrats ist oder nicht. „Bei einem Betriebsrat muss der Arbeitgeber aber das Gehalt weiterbezahlen, bis das Gericht entscheidet, dass er gekündigt werden kann. Erst dann ist er entlassen“, erläutert Nath.

    Wie ein solches Verfahren ausgeht, lasse sich schwer vorhersagen. „Bei der Entscheidung spielen viele Aspekte eine Rolle. Die Vorgeschichte, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, soziale Gesichtspunkte“, sagt der Arbeitsrechtler. Das mache eine Einschätzung kompliziert.

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