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1. September: Kinderarzt, Post, Ikea: Das ändert sich ab heute für Verbraucher

1. September

Kinderarzt, Post, Ikea: Das ändert sich ab heute für Verbraucher

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    Umtausch-Anlaufstelle einer Ikea-Filiale im fränkischen Fürth: Der Möbelhändler nimmt sein zeitlich unbegrenztes Rückgaberecht wieder zurück.
    Umtausch-Anlaufstelle einer Ikea-Filiale im fränkischen Fürth: Der Möbelhändler nimmt sein zeitlich unbegrenztes Rückgaberecht wieder zurück. Foto: David Ebener (dpa)

    Änderungen ab 1. September 2016 in Deutschland: Größere Gesetzesänderungen stehen zwar nicht an, aber Verbraucher und vor allem Eltern müssen sich doch auf einige Neuerungen einstellen. Der Überblick.

    Ikea schafft am 1. September sein unbegrenztes Rückgaberecht ab

    Der Möbelhändler Ikea nimmt nach zwei Jahren sein zeitlich unbegrenztes Rückgaberecht wieder zurück. Die Kunden haben bei Einkäufen ab dem 1. September 2016 noch ein Jahr Zeit, um Ware ohne Angabe von Gründen zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. "Wir haben festgestellt, dass unsere Kunden gar keinen Bedarf für eine so lange Frist haben", sagte der bei Ikea Deutschland für die Kundenzufriedenheit verantwortliche Manager Klaus Cholewa. "Weit über 90 Prozent der Kunden, die einen Artikel umtauschen wollen, kommen in den ersten zwei bis drei Monaten nach dem Kauf."

    Windows 10 für Firmen jetzt im Monatsabo nutzbar

    Kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland können ab 1. September Windows 10 Enterprise  erstmals im Rahmen eines monatlichen Abonnements  nutzen. Das teilte Microsoft mit. Um Windows 10 Enterprise via CSP zu lizensieren, müssen Kunden eine Lizenz für die Mindestlaufzeit von einem Jahr abonnieren. Die damit erworbene Lizenz umfasst dann fünf Geräte pro Anwender.

    Änderungen beim Kinderarzt ab 1. September 2016

    Eltern müssen sich auf neue Regelungen beim Kinderarzt einstellen. Ab 1. September gilt bundesweit eine neue sogenannte "Kinder-Richtlinie", in der die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr geregelt ist. Unter anderem werden die bisherigen gelben Hefte abgelöst. Was sich für konkret ändert, lesen Sie hier.

    Neue Tiergesundheitsbescheinigung ab 1. September 2016

    Wer Hunde und Katzen aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland bringen will, muss nachweisen können, dass diese gegen Tollwut geimpft sind. Ab 1. September 2016 gibt es dazu eine neue Tiergesundheitsbescheinigung (Download).

    Ab 1. September 2016: Buchpreisbindung für E-Books

    Eine Neufassung des Buchpreisbindungsgesetzes schreibt jetzt verbindliche einheitliche Verkaufspreise für E-Books vor. Sie gilt sowohl für Bücher, die Deutschland vertrieben werden, als auch für solche aus dem Ausland.

    Zustellungsauftrag bei der Deutschen Post wird teurer

    Die Zustellung förmlicher und amtlicher Schriftstücke wird teurer. Ab dem 1. September wird der Zustellungsauftrag bei der Post umsatzsteuerpflichtig und die Kosten von bisher 3,45 Euro somit um 19 Prozent erhöht.

    Halogenlampen bleiben vorerst im Handel

    Mit der nächsten Stufe der Beleuchtungsverordnung sollten ab 1. September 2016 auch die  Halogentechnik abgeschafft werden - eigentlich. Doch das wurde nun um zwei Jahre verschoben, Halogenlampen werden also weiter zu erhalten sein. Das bestätigte der Sprecher der EU-Kommission in Deutschland Reinhard Hönighaus gegenüber der NOZ. Die Kommission sei zu dem Schluss gekommen, "dass die  Zeit für eine komplette Abschaffung der Halogentechnik zum 1.  September 2016 noch nicht reif sei". Ab dem 1. September dieses Jahres gelte das Verbot damit nur noch für einige sehr ineffiziente Spots und Strahler.

    Bayern gibt als erstes Bundesland Wohnsitze für Asylbewerber vor

    Vom 1. September an dürfen die Bezirksregierungen in Bayern anerkannten Asylbewerbern für drei Jahre einen Wohnsitz vorschreiben. "Mit der Wohnsitzzuweisung gewährleisten wir, dass Migrantinnen und Migranten in Bayern mit uns leben und nicht neben uns. So verhindern wir die Bildung von Parallelgesellschaften und fördern zugleich die Integration bayernweit", sagte Sozialministerin Emilia Müller (CSU). Bayern ist das erste Bundesland, welches die Wohnsitzzuweisung zulässt. Sie basiert auf dem seit Anfang August geltenden Integrationsgesetz des Bundes.

    Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die bereits eine Ausbildung absolvieren oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Sie müssen mindestens 15 Wochenarbeitsstunden mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von mindestens 712 Euro nachweisen. Die Regierungen würden die Unterzubringenden in der Regel dorthin zuweisen, wo sie schon während des Asylverfahrens untergebracht waren, hieß es weiter. Damit könne auf die bereits begonnene Integration vor Ort aufgebaut werden. Mit der Verteilung auf das ganze Land soll verhindert werden, dass die Asylbewerber alle in die Großstädte ziehen, wo der Wohnraum ohnehin bereits knapp ist.

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