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Basiskonto: Verbraucherschützer mahnen Banken wegen hoher Basiskonto-Gebühren ab

Basiskonto

Verbraucherschützer mahnen Banken wegen hoher Basiskonto-Gebühren ab

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    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat sechs Kreditinstitute wegen zu hoher Gebühren beim Basiskonto abgemahnt.
    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat sechs Kreditinstitute wegen zu hoher Gebühren beim Basiskonto abgemahnt. Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat einem Medienbericht zufolge sechs Kreditinstitute abgemahnt, weil sie gerade von den ärmsten Kunden besonders hohe Gebühren beim Basiskonto verlangen. Betroffen seien Deutsche Bank, Postbank, Targobank, Sparkasse Holstein, Volksbank Karlsruhe und BB Bank.

    Nach Ansicht der Verbraucherzentrale verstoßen die genannten Banken gegen die gesetzlich festgelegten Richtlinien. Diese besagen, dass die Gebühren "angemessen und marktüblich" sein müssen. Die Institute erheben für das Basiskonto teilweise ein hohes monatliches Grundentgelt, teilweise aber auch hohe Kosten für Einzelposten wie beleghafte Überweisungen, kritisieren die Verbraucherzentralen.

    Sie bemängeln auch, dass es für onlineaffine Kunden bei den meisten Banken kein gesondertes, günstigeres Online-Basiskonto gibt. Die betroffenen Banken haben zwei Wochen Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren und ihre Konditionen ändern. Tun sie das nicht, wollen die Verbraucherzentralen vor Gericht ziehen.

    Zuletzt 600.000 Menschen ohne Bankverbindung

    Seit Mitte Juni hat jeder Mensch in Deutschland das Recht, ein Konto zu eröffnen - auch dann, wenn er etwa ohne festen Wohnsitz lebt, überschuldet ist oder als Flüchtling nach Deutschland kam. Doch einige Banken verlangten für das sogenannte Basiskonto deutlich höhere Gebühren als für andere Kontomodelle, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

    Das Recht auf ein Basiskonto sei Teil des Gesetzes, mit dem die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umsetze, berichtete Christina Buchmüller, Finanzmarktreferentin der Verbraucherzentrale. Die Richtlinie solle es gerade sozial schwächer gestellten Menschen einfacher machen, ein Konto zu eröffnen. Weil bisher viele bei dem Versuch gescheitert seien, hätten zuletzt etwa 600.000 Menschen keine Bankverbindung gehabt.

    Dies sei etwa ein Problem, wenn man sein Gehalt bekomme oder die Miete überweisen wolle. Besonders betroffen seien Asylbewerber, Obdachlose und Menschen, deren Konto einmal gepfändet worden war, so Buchmüller: "Die Banken wollen diese Menschen nicht als Kunden haben."

    Verbraucherzentrale könnte vor Gericht ziehen

    Dabei gingen sie kein höheres Risiko ein. Denn man könne mit dem Basiskonto zwar Geld einzahlen, überweisen oder am Lastschriftverfahren teilnehmen, nicht aber einen Dispositionskredit oder eine Kreditkarte nutzen. Die hohen Gebühren haben aus Buchmüllers Sicht andere Gründe: "Diese Kunden haben tendenziell mehr Fragen und brauchen mehr Beratung als andere."

    Bei Flüchtlingen komme hinzu, dass Probleme bei der Verständigung auftreten könnten. Und "man verdient mit diesen Kunden in der Regel kein Geld", so die Expertin. Wegen des hohen Ausfallrisikos erhielten sie beispielsweise keinen Kredit, wovon Banken derzeit am besten lebten.

    In den kommenden zwei Wochen werde sich zeigen, ob die Banken auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale reagieren, erkläre Buchmüller. So lange hätten sie Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und ihre Konditionen zu ändern. Wenn nicht, wolle die Verbraucherzentrale vor Gericht ziehen. Denn es könne nicht sein, dass "sich die Branche dagegen wehrt, den Willen des Gesetzgebers umzusetzen". kna/dpa/epd

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