Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Finanzen: Bankeinzahlungen nur noch mit Herkunftsnachweis?

Finanzen

Bankeinzahlungen nur noch mit Herkunftsnachweis?

    • |
    Wer bei seiner Bank mehr als 10.000 Euro in bar einzahlen will, muss künftig nachweisen, woher das Geld kommt.
    Wer bei seiner Bank mehr als 10.000 Euro in bar einzahlen will, muss künftig nachweisen, woher das Geld kommt. Foto: Ralf Lienert (Symbol)

    Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung will die EU Barzahlungen auf 10.000 Euro begrenzen. Aber auch Bankkunden in Deutschland könnte eine entsprechende Regel treffen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat zu Jahresbeginn einen Entwurf dafür vorgelegt, wie die Regelungen des deutschen Geldwäschegesetzes in die Praxis umzusetzen sind.

    In dem Schreiben heißt es, dass Banken bei Bar-Transaktion ab 10.000 Euro dazu verpflichtet sind, Informationen über die Herkunft des Geldes einzuholen. Ein aussagekräftiger Beleg könnte demnach etwa ein Kontoauszug einer anderen Bank sein, aus dem eine entsprechende Barauszahlung hervorgeht. Auch ein Schenkungsvertrag, eine vom Nachlassgericht eröffnete Verfügung oder ein Beleg über einen Auto- oder Goldverkauf würden den Anforderungen genügen.

    Bei Geschäften mit Gelegenheitskunden, also etwa Kunden ohne eigenes Konto bei der Bank, liegt die Nachweisschwelle bereits bei 2500 Euro. Wenn der nicht vorgelegt werden kann, darf die Bank das Geld nicht annehmen. Bestimmte Kundengruppen, wie etwa Einzelhändler, die abends ihre Tageskasse am Automaten einzahlen, darf sie aber weiterhin anders behandeln.

    Bargeld würde stigmatisiert, kritisieren die Banken

    Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) kritisieren die Pläne. Abgesehen davon, dass eine solche Regelung dem Gesetzgeber vorbehalten sein sollte, würde hierdurch das Vorhandensein von Bargeld, das in Deutschland bislang keinen Einschränkungen unterliegt, stigmatisiert, ohne dass dem ein entsprechender Mehrwert bei der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegenüberstehe, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Verbände.

    Kreditinstitute seien vielfach aus Kontoverträgen verpflichtet, Bareinzahlungen entgegenzunehmen. Zudem sei abzusehen, dass Kunden der Herkunftsnachweis oft nicht möglich sein werde. Dies müsste künftig eine Verdachtsmeldung an die Behörden nach sich ziehen. Fraglich sei auch, inwieweit Bankmitarbeiter Dokumente zum Nachweis der Vermögensherkunft auf Echtheit überprüfen sollten. Händler hochwertiger Güter wie Gold seien weder zum Transaktionsmonitoring verpflichtet noch würden sie ähnlich streng kontrolliert.

    Lesen Sie dazu auch:

    Transparenzgesetz: Vereine fühlen sich unter Generalverdacht gestellt

    Mehr als 80 Verdächtige: Riesen-Razzia rund um den Bodensee

    Bürgerbewegung Finanzwende fordert Entlassung der Bafin-Spitze

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden