
Ein Laufhaus gerät in den Fokus der Justiz – doch dann rudert diese zurück

Plus Die Staatsanwaltschaft warf einem Rotlichtbetrieb in Augsburg vor, Einnahmen von Prostituierten nicht versteuert zu haben. Doch der komplexe Fall endet abrupt.

Dass fremde Männer das Laufhaus 29 in Augsburg aufsuchen, liegt in der Natur der Sache. Wer das Gebäude betritt, möchte in den meisten Fällen Sex mit Prostituierten. Die Männer und Frauen, die an einem Tag im Jahr 2018 anrückten, hatten allerdings anderes im Sinn, es waren aus Sicht des Laufhauses ungebetene Gäste: Beamte der Steuerfahndung. Sie stellten den Laden auf den Kopf und beschlagnahmten Unterlagen, sie hatten einen schwerwiegenden Verdacht. Doch nun hat die Justiz in dem Fall einen spektakulären Rückzieher gemacht.
Eigentlich waren die Ermittler sicher gewesen, den Verantwortlichen der Firma hinter dem Betrieb Steuerhinterziehung nachweisen zu können. Bereits im Juni 2021 klagte die Staatsanwaltschaft daher drei Verdächtige an, es handelte sich bei ihnen um Geschäftsführer und Gesellschafter des Unternehmens. Die Ermittlungen des Finanzamtes hatten ergeben, dass das Laufhaus rund 414.000 Euro zu wenig Umsatzsteuer abgeführt hatte. Wenn sich Steuerdelikte in dieser Größenordnung in Strafprozessen bestätigen, muss es nicht bei Geldstrafen bleiben, sondern kann auch eine Freiheitsstrafe zur Folge haben.
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