Hat dieses Laufhaus Steuern in sechsstelliger Höhe hinterzogen?
Plus Die Staatsanwaltschaft wirft einem Rotlicht-Betrieb in Augsburg vor, Einnahmen von Prostituierten nicht versteuert zu haben. Die Frage ist, ob er das überhaupt hätte tun müssen.
Die Internetseite des "Laufhaus 29" ist karg. Es sind Fotos von dem Haus zu sehen, das Männer besuchen, um dort Sex mit Prostituierten zu haben, sehr viel mehr Informationen gibt es auf der Seite nicht. Dass es sich um ein Gebäude des Rotlichtmilieus in Augsburg handelt, steht auf der Homepage nicht explizit, ist aber dennoch auf den ersten Blick erkennbar: Es ist eine Telefonnummer für "Zimmerreservierungen" genannt, eine Fassadenseite des Baus zeigt die aufgemalte Silhouette einer Frau, die von mehreren Lampen in Rot beleuchtet wird. Derzeit ist der Betrieb aufgrund möglicher Steuerdelikte im Fokus der Augsburger Justiz - die sich mit dem Fall aber offenbar nicht ganz leicht tut.
Hintergrund des Verfahrens ist nach Informationen unserer Redaktion die Frage, ob es sich beim "Laufhaus 29" um ein Bordell handelt, das auch die Einnahmen der Prostituierten versteuern müsste. Dies nämlich hat der Betrieb nicht getan, hätte es aber nach Ansicht von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft tun müssen. Es ist ein Sachverhalt, der in der Vergangenheit bereits Betreiber ähnlicher Etablissements auf die Anklagebank brachte und auch dieses Mal bringen könnte. Die Staatsanwaltschaft hat jedenfalls Anklage gegen drei Verdächtige erhoben, wie das Amtsgericht bestätigt, es handelt sich bei ihnen um die Geschäftsführer oder Gesellschafter der Firma hinter dem Betrieb. Die Ermittlungen ergaben, dass das Laufhaus rund 414.000 Euro zu wenig Umsatzsteuer abgeführt habe; sollten die Vorwürfe zutreffen, dürfte es für die Betriebsgesellschaft und ihre Verantwortlichen teuer werden.
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