Das Klimacamp gehört seit Juli 2020 zum Stadtbild in Augsburg. Die jungen Aktivisten hatten damals neben dem Rathaus eine Art Zeltlager aufgeschlagen. Ihr politisches Ziel war, Verbesserungen für den Klimaschutz zu erreichen. Daran hat sich nichts geändert, als das Klimacamp im Dezember 2021 zum Moritzplatz umziehen musste. Die Stadt Augsburg hatte von Anfang an ein Problem mit dem Klimacamp, es geht allerdings nicht um die politischen Inhalte. Die Stadt sagt aber, dass eine solche Veranstaltung nicht dauerhaft zu dulden sei. Um dies zu klären, treffen sich nun beide Parteien ein zweites Mal vor Gericht. In erster Instanz war die Stadt unterlegen.
Oberstes Bayerisches Verwaltungsgericht entscheidet über Klimacamp
Das Oberste Bayerische Verwaltungsgericht behandelt den Fall am Montagnachmittag ab 14 Uhr. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wurde von der Stadt eingeschaltet, weil man vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg den Kürzeren gezogen hatte. Dort war entschieden worden, dass das Klimacamp als dauerhafte Einrichtung zu akzeptieren sei. Eine Vorgabe war, dass das Zeltlager rund um die Uhr besetzt sein muss. Aktivistinnen und Aktivisten lösen sich seit Sommer 2020 deshalb bei den Schichten ab.
Die Stadt wird in zweiter Instanz durch Rechtsanwalt Prof. Simon Bulla vertreten. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht in einer Augsburger Kanzlei. Zugleich ist er an der Universität Augsburg Honorarprofessor für öffentliches Recht. Die Position der Stadt erläutert Ordnungsreferent Frank Pintsch: "Das Versammlungsrecht unterliegt aktuell starken Veränderungen, neue Protestformen sind bundesweit zu beobachten. Mit Blick auf die Protestform der Camps stellen sich offene Rechtsfragen, wie etwa, ob es eine Versammlung ohne zeitliches Ende geben kann und ob die dauerhafte Belegung von öffentlichem Raum durch ein Camp vom Versammlungsrecht gedeckt ist."
Es stelle sich auch die Frage, welche räumliche Ausdehnung und welche Infrastruktur für ein Camp noch vom Grundrechtsschutz des Versammlungsrechts umfasst ist, so Pintsch: "Die Entscheidung des VGH wird dazu Rechtsklarheit, auch für zukünftige Versammlungen oder Protestformen, bringen." Dass diese Fragen offen und von grundsätzlicher Bedeutung seien, zeige die Tatsache, dass der VGH die Berufung gegen das Urteil in erster Instanz aufgrund grundsätzlicher Erwägungen zugelassen habe. Pintsch: "Ausdrücklich will ich betonen, dass mit dem Verfahren keine Kritik oder Bewertung des vom Klimacamp inhaltlich vertretenen Anliegens verbunden ist. Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind zentrale Grundrechte, die unsere freiheitliche Demokratie maßgeblich ausmachen."
Anwältin Martina Sulzberger vertritt die Klimaschützer aus Augsburg
Die Klimaschützer werden von Rechtsanwältin Martina Sulzberger vertreten. Die gebürtige Augsburgerin ist Fachanwältin für Strafrecht. Aktivist Ingo Blechschmidt, Sprecher des Klimacamps, sagt: "Wir arbeiten seit Tag zehn des Camps, dem Tag, an dem die Stadt uns den Räumungsbescheid überreichte, mit Rechtsanwältin Martina Sulzberger zusammen." Man sei glücklich, "dass wir auf sie gestoßen sind", so Blechschmidt. "Viele Schülerinnen und Schüler sowie andere junge Menschen haben ihre Handynummer auswendig gelernt, um sie auch im Fall einer überraschenden Inhaftierung kontaktieren zu können."
Blechschmidt ist überzeugt, dass das Camp weiter bestehen muss. "Pünktlich zum einjährigen Jubiläum und dann noch mal zu Neujahr wurden in Augsburg die Preise für Bus und Tram erhöht. Wir fragen uns, wie dadurch Augsburgerinnen und Augsburger auf den Nahverkehr umsteigen sollen."
Die Stadt verschließe sich zudem den UN-Berichten zu Klimaschutz und verstehe nicht, wie wichtig eine langfristig orientierte vorausschauende Politik sei. "Stattdessen wälzt sie mit Greenwashing-Projekten, also PR-Aktionen, wie der 'Klimawette' ihre Verantwortung auf Privatpersonen ab, die tunlichst selbst Kohlendioxid (CO2) einsparen sollten, obwohl Privatpersonen weder den ÖPNV-Takt verbessern noch neue Buslinien einrichten, den ÖPNV vergünstigen oder diverse sonstige Klimagerechtigkeitsmaßnahmen ergreifen können." Gegen diese Täter-Opfer-Umkehr stellten sich die Klimaschützer.
Blechschmidt ergänzt: "Politischer Druck ist heute nötiger denn je, da die Stadt mit ihrem infantilen Leichtsinn das städtische CO2-Restbudget durchbrennt." Unter dieser Politik des Abwartens und Nichtstuns würden vor allem ärmere Leute leiden, "die sich in Zeiten von Hungersnöten nicht für zehn Euro das Laib Brot leisten oder in kühlere Gefilde umziehen können".
Gericht entscheidet nicht über die Ästhetik des Augsburger Klimacamps
Es geht vor Gericht nicht darum, wie das Camp gestaltet ist, das manche Bürgerinnen und Bürger einen "Verhau" nennen. Entschieden wird, ob es sich um eine öffentliche Versammlung handelt, die zu tolerieren ist. Das Verwaltungsgericht begründete sein erstes Urteil damit, dass das Klimacamp überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet sei. Dies komme durch die dauerhafte Präsenz der Veranstaltungsteilnehmer am Veranstaltungsort unter Verwendung von Transparenten zum Thema "Klimagerechtigkeit" zum Ausdruck. Außerdem fänden Aktionen wie Sprechchöre und Reden statt.
Ob am Montag nach der mündlichen Verhandlung ein Urteil gesprochen wird, ist fraglich. Jörg Singer, Pressesprecher des Verwaltungsgerichtshofs, informiert: "Es liegt im Ermessen des Senats, ob er ein eventuelles Urteil noch in der Verhandlung verkündet - üblich ist es jedoch nicht." Sollte der Senat ein Urteil fällen, hänge der weitere Rechtsweg davon ab, ob das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zulässt.
Gegenwärtig ist das Klimacamp am Moritzplatz. Grund ist die Perlach-Baustelle neben dem Rathaus. Die Klimaschützer hatten zuletzt betont, dass sie möglichst bald zum Rathaus zurückkehren möchten.