Der tödliche Baumsturz ist ein tragisches Unglück, unter dem alle Beteiligten leiden. Zuvorderst natürlich die betroffene Familie, die ein Kind verloren hat und das erlittene Trauma und den Verlust weiterhin verarbeiten muss. Aber auch der Baumkontrolleur, der den Ahorn nach bestem Wissen und Gewissen, wie es die Richterin sagte, überprüft hatte, ist stark beeinträchtigt. Der Familienvater gilt seitdem als dienstunfähig, bezieht inzwischen Arbeitslosengeld. Zwangsläufig stellt sich bei Unfällen immer die Frage nach der Schuld. Angesichts solch einer Tragik umso mehr. Der Freispruch des Baumkontrolleurs zeigt, dass auch ohne fachlicher Fehler eine Tragödie nicht verhindert werden kann. Nicht immer lässt sich jemand zur Verantwortung ziehen.
Kommentar