Mordversuch auf der B17? Staatsanwalt fordert lebenslange Haft
Ein Mann soll versucht haben, seine Frau auf der B17 bei Augsburg umzubringen. Nun ist die Vernehmung der Zeugen abgeschlossen. Gutachten belasten den Angeklagten.
Kurz vor dem Aufprall soll Valentin G. (Namen geändert) das Gaspedal seines Toyota Auris voll durchgedrückt haben, wie die spätere Auswertung eines Steuerungsgerätes ergab. Das Auto prallte am 24. März vergangenen Jahres zwischen den Ausfahrten Inningen und Königsbrunn-Nord gegen einen Baum. Zuvor hatte der 49-Jährige das Auto von der linken Fahrspur nach rechts gelenkt, über die rechte Spur und den Standstreifen. Und das mit Absicht, um seine Frau umzubringen, sie zu ermorden, so sieht es die Staatsanwaltschaft in einem aufsehenerregenden Prozess vor dem Landgericht. Nun steht das Verfahren kurz vor dem Abschluss.
Am Mittwoch wurden nun die Plädoyers gehalten. Dabei gingen die Ansichten der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger über das Geschehen deutlich auseinander. Staatsanwalt Thomas Junggeburth sah die Vorwürfe der Anklage durch die Beweisaufnahme bestätigt und forderte für Valentin G., einen gebürtigen Rumänen, eine lebenslange Freiheitsstrafe, unter anderem wegen versuchten Mordes. Der Angeklagte, sagte Junggeburth, habe den Trennungswunsch seiner Frau nicht akzeptieren können. Kurz vor der Tat habe die Trennungsphase auch eine neue Dynamik bekommen; Raluca G. hatte seit Längerem einen neuen Partner, nun suchten sie eine gemeinsame Wohnung. Beim neuen Partner der 35-Jährigen handelt es sich um den Vorgesetzten des Ehepaares, das gemeinsam bei Amazon in Graben gearbeitet und sich vor dem Unfall auf dem Weg zum Arbeitsort befunden hatte.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Ich halte die These eines Mordversuches nur für den Fall des erweiterten Suizid für plausibel. Alles andere ist für mein Dafürhalten und meine Logik an den Haaren herbeigezogen. Niemand fährt mit 100 km/h an einen Baum, gibt vor dem Aufprall noch kurz Gas und meint, damit ausschließlich den Beifahrer töten zu können. Warum denn dann überhaupt 'töten'. Vllt. wollte er ihn ja nur schwer verletzen, wenn er tatsächlich der Meinung gewesen sein sollte, man könne so einen Unfall so gezielt ablaufen lassen und überleben?
Weder Fahrer noch Ehefrau können sich an den Hergang und die Minuten vorher erinnen. Aber die Staatsanwaltschaft will wissen, wie es gewesen ist. Gutachter haben sich auch noch nie in ihrem Leben geirrt und falsch gegutachtet.
Am Beispiel des beliebten auf der Autobahn tödlich verunglückten Pfarrers kann man sehen, wie dumm Zufälle, wie unglückliches Zusammentreffen von Umständen sein kann. Im Zweifel für den Angeklagten, heißt es. Meine Zweifel wären groß genug.
Es gibt Studien, die belegen, dass in Deutschland ein hoher Prozentsatz an vorsätzlichen Tötungen unentdeckt bleibt, weil auf den Todesbescheinigungen 'natürlicher Tod' angekreuzt ist und keiner überprüft, ob dem auch tatsächlich so ist. Es fehlt an Rechtsmedizinern aber auch am Engagement des Staates da genauer Bescheid wissen zu wollen. Dabei wäre es in diesen Fällen ganz einfach, käme die Leiche überhaupt erst mal auf einen Obduktionstisch.
Hier aber wendet man jegliche Energie für eine Sache auf, die auch nach einem Urteil zweifbehaftet bleiben wird. Der ggf. verurteilte Ex-Ehemann wird sich zu Unrecht bestraft fühlen, weil er ja von dem Vorgang nichts mehr weiß. Und wenn er doch nur eingeschlafen war?